{"id":1172,"date":"2024-12-18T09:33:33","date_gmt":"2024-12-18T09:33:33","guid":{"rendered":"https:\/\/reppi.de\/?p=1172"},"modified":"2024-12-22T13:50:04","modified_gmt":"2024-12-22T13:50:04","slug":"was-ist-denn-jetzt-mit-den-messern-in-deutschland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/reppi.de\/?p=1172","title":{"rendered":"Was ist denn jetzt mit den Messern in Deutschland?"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Waffenrechtsversch\u00e4rfungen sind seit einigen Wochen in Kraft und die Polizei kontrolliert inzwischen auf &#8222;Dabeihaben&#8220; von Messern &#8211; Auch harmlose B\u00fcrger und auch auf Weihnachtsm\u00e4rkte. NEU \u00dcBERARBEITET &#8211; 12\/24, schau mal rein!<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<div id=\"ez-toc-container\" class=\"ez-toc-v2_0_82_2 counter-hierarchy ez-toc-counter ez-toc-grey ez-toc-container-direction\">\n<div class=\"ez-toc-title-container\">\n<p class=\"ez-toc-title\" style=\"cursor:inherit\">Inhaltsverzeichnis<\/p>\n<span class=\"ez-toc-title-toggle\"><a href=\"#\" class=\"ez-toc-pull-right ez-toc-btn ez-toc-btn-xs ez-toc-btn-default ez-toc-toggle\" aria-label=\"Toggle Table of Content\"><span class=\"ez-toc-js-icon-con\"><span class=\"\"><span class=\"eztoc-hide\" style=\"display:none;\">Toggle<\/span><span class=\"ez-toc-icon-toggle-span\"><svg style=\"fill: #999;color:#999\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\" class=\"list-377408\" width=\"20px\" height=\"20px\" viewBox=\"0 0 24 24\" fill=\"none\"><path d=\"M6 6H4v2h2V6zm14 0H8v2h12V6zM4 11h2v2H4v-2zm16 0H8v2h12v-2zM4 16h2v2H4v-2zm16 0H8v2h12v-2z\" fill=\"currentColor\"><\/path><\/svg><svg style=\"fill: #999;color:#999\" class=\"arrow-unsorted-368013\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\" width=\"10px\" height=\"10px\" viewBox=\"0 0 24 24\" version=\"1.2\" baseProfile=\"tiny\"><path d=\"M18.2 9.3l-6.2-6.3-6.2 6.3c-.2.2-.3.4-.3.7s.1.5.3.7c.2.2.4.3.7.3h11c.3 0 .5-.1.7-.3.2-.2.3-.5.3-.7s-.1-.5-.3-.7zM5.8 14.7l6.2 6.3 6.2-6.3c.2-.2.3-.5.3-.7s-.1-.5-.3-.7c-.2-.2-.4-.3-.7-.3h-11c-.3 0-.5.1-.7.3-.2.2-.3.5-.3.7s.1.5.3.7z\"\/><\/svg><\/span><\/span><\/span><\/a><\/span><\/div>\n<nav><ul class='ez-toc-list ez-toc-list-level-1 ' ><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-1'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-1\" href=\"https:\/\/reppi.de\/?p=1172\/#WaffG_%C2%A742_und_seine_Neuerungen\" >WaffG \u00a742 und seine Neuerungen<\/a><ul class='ez-toc-list-level-2' ><li class='ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-2\" href=\"https:\/\/reppi.de\/?p=1172\/#In_Gaenze\" >In G\u00e4nze:<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3' ><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-3\" href=\"https:\/\/reppi.de\/?p=1172\/#Waffengesetz_WaffG_%C2%A7_42_Verbot_des_Fuehrens_von_Waffen_und_Messern_bei_oeffentlichen_Veranstaltungen_Verordnungsermaechtigungen_fuer_Verbotszonen\" >Waffengesetz (WaffG) \u00a7 42 Verbot des F\u00fchrens von Waffen und Messern bei \u00f6ffentlichen Veranstaltungen; Verordnungserm\u00e4chtigungen f\u00fcr Verbotszonen<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-4\" href=\"https:\/\/reppi.de\/?p=1172\/#%C2%A7_42a_Verbot_des_Fuehrens_von_Anscheinswaffen_und_bestimmten_tragbaren_Gegenstaenden\" >\u00a7 42a Verbot des F\u00fchrens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenst\u00e4nden<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-5\" href=\"https:\/\/reppi.de\/?p=1172\/#%C2%A7_42b_Verbot_des_Fuehrens_von_Waffen_und_Messern_im_oeffentlichen_Personenfernverkehr_Verordnungsermaechtigung_fuer_Verbotszonen\" >\u00a7 42b Verbot des F\u00fchrens von Waffen und Messern im \u00f6ffentlichen Personenfernverkehr; Verordnungserm\u00e4chtigung f\u00fcr Verbotszonen<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-6\" href=\"https:\/\/reppi.de\/?p=1172\/#%C2%A7_42c_Kontrollbefugnis\" >\u00a7 42c Kontrollbefugnis<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-7\" href=\"https:\/\/reppi.de\/?p=1172\/#Obacht_Es_geht_immer_um_das_FUeHREN_von_Messern\" >Obacht: Es geht immer um das F\u00dcHREN von Messern!<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-1'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-8\" href=\"https:\/\/reppi.de\/?p=1172\/#Wo_darf_man_denn_nun_kein_Messer_mehr_fuehren\" >Wo darf man denn nun kein Messer mehr f\u00fchren?<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-1'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-9\" href=\"https:\/\/reppi.de\/?p=1172\/#Gibt_es_generelle_Verbote_von_Messertypen_und_Gegenstaenden\" >Gibt es generelle Verbote von Messertypen und Gegenst\u00e4nden?<\/a><ul class='ez-toc-list-level-3' ><li class='ez-toc-heading-level-3'><ul class='ez-toc-list-level-3' ><li class='ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-10\" href=\"https:\/\/reppi.de\/?p=1172\/#Verbotene_Waffen\" >Verbotene Waffen<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-3'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-11\" href=\"https:\/\/reppi.de\/?p=1172\/#Verbotene_Munition_und_Zubehoer\" >Verbotene Munition und Zubeh\u00f6r<\/a><\/li><\/ul><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-12\" href=\"https:\/\/reppi.de\/?p=1172\/#Das_Mini-_Schlussnoergeln\" >Das Mini- Schlu\u00dfn\u00f6rgeln<\/a><\/li><\/ul><\/li><\/ul><\/nav><\/div>\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"WaffG_%C2%A742_und_seine_Neuerungen\"><\/span>WaffG \u00a742 und seine Neuerungen<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h1>\n\n\n\n<pre class=\"wp-block-preformatted\">DISCLAIMER: Dies ist KEINE (!) Rechtsberatung sondern eine laienhafte Information durch einen NICHT-Juristen. Daher ist nicht der Anspruch auf Rechtssicherheit, Vollst\u00e4ndigkeit, etc. gegeben. <\/pre>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"In_Gaenze\"><\/span>In G\u00e4nze: <span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Waffengesetz_WaffG_%C2%A7_42_Verbot_des_Fuehrens_von_Waffen_und_Messern_bei_oeffentlichen_Veranstaltungen_Verordnungsermaechtigungen_fuer_Verbotszonen\"><\/span>Waffengesetz (WaffG)<br>\u00a7 42 <strong>Verbot des F\u00fchrens von Waffen und Messern bei \u00f6ffentlichen Veranstaltungen; Verordnungserm\u00e4chtigungen f\u00fcr Verbotszonen<\/strong><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p><br>(1) Wer an \u00f6ffentlichen Vergn\u00fcgungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, M\u00e4rkten oder \u00e4hnlichen \u00f6ffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des \u00a7 1 Abs. 2 f\u00fchren. Dies gilt auch, wenn f\u00fcr die Teilnahme ein Eintrittsgeld zu entrichten ist, sowie f\u00fcr Theater-, Kino-, und Diskothekenbesuche und f\u00fcr Tanzveranstaltungen.<br>(2) Die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde kann allgemein oder f\u00fcr den Einzelfall Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, wenn<br>1. der Antragsteller die erforderliche Zuverl\u00e4ssigkeit (\u00a7 5) und pers\u00f6nliche Eignung (\u00a7 6) besitzt,<br>2. der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er auf Waffen bei der \u00f6ffentlichen Veranstaltung nicht verzichten kann, und<br>3. eine Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.<br>(3) Unbeschadet des \u00a7 38 muss der nach Absatz 2 Berechtigte auch den Ausnahmebescheid mit sich f\u00fchren und auf Verlangen zur Pr\u00fcfung aush\u00e4ndigen.<br>(4) Die Abs\u00e4tze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden<br>1. auf die Mitwirkenden an Theaterauff\u00fchrungen und diesen gleich zu achtenden Vorf\u00fchrungen, wenn zu diesem Zweck ungeladene oder mit Kartuschenmunition geladene Schusswaffen oder Waffen im Sinne des \u00a7 1 Abs. 2 Nr. 2 gef\u00fchrt werden,<br>2. auf das Schie\u00dfen in Schie\u00dfst\u00e4tten (\u00a7 27),<br>3. soweit eine Schie\u00dferlaubnis nach \u00a7 10 Abs. 5 vorliegt,<br>4. auf das gewerbliche Ausstellen der in Absatz 1 genannten Waffen auf Messen und Ausstellungen.<br><strong>(4a) Absatz 1 gilt entsprechend f\u00fcr das F\u00fchren von Messern. Ausgenommen<\/strong> vom Verbot des F\u00fchrens von Messern sind:<br>1. Anlieferverkehr,<br>2. Gewerbetreibende und ihre Besch\u00e4ftigten und von den Gewerbetreibenden Beauftragte, die Messer im Zusammenhang mit ihrer Berufsaus\u00fcbung f\u00fchren,<br><strong>3. Personen, die ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen bef\u00f6rdern,<\/strong><br>4. Personen, die ein Messer in oder auf bestimmten Geb\u00e4uden oder Fl\u00e4chen mit \u00f6ffentlichem Verkehr sowie in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des \u00f6ffentlichen Personenverkehrs, in oder auf denen Menschenansammlungen auftreten k\u00f6nnen und die einem Hausrecht unterliegen mit Zustimmung des Hausrechtsbereichsinhabers f\u00fchren, wenn das F\u00fchren dem Zweck des Aufenthaltes in dem Hausrechtsbereich dient oder im Zusammenhang damit steht,<br>5. das gewerbliche Ausstellen von Messern auf Messen, M\u00e4rkten und Ausstellungen,<br>6. Rettungskr\u00e4fte und Einsatzkr\u00e4fte im Zivil- und Katastrophenschutz im Zusammenhang mit der T\u00e4tigkeit,<br>7. Mitwirkende an Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen, Theaterauff\u00fchrungen oder historischen Darstellungen, wenn zu diesem Zweck Messer gef\u00fchrt werden,<br><strong>8. Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege, der Jagd oder der Aus\u00fcbung des Sports f\u00fchren,<\/strong><br>9. Inhaber gastronomischer Betriebe, ihre Besch\u00e4ftigten und Beauftragten sowie deren Kundinnen und Kunden,<br><strong>10. Personen, die Messer im Zusammenhang mit einem allgemein anerkannten Zweck f\u00fchren.<\/strong><br><strong>(5) Die Landesregierungen k\u00f6nnen durch Rechtsverordnung das F\u00fchren von Waffen im Sinne des \u00a7 1 Absatz 2 und von Messern verbieten oder beschr\u00e4nken<\/strong><br>1. auf bestimmten \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen, Wegen oder Pl\u00e4tzen, soweit an dem jeweiligen Ort wiederholt begangen worden sind<br>a) Straftaten unter Einsatz von Waffen oder<br>b) Raubdelikte, K\u00f6rperverletzungsdelikte, Bedrohungen, N\u00f6tigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben,<br>2. auf bestimmten \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen, Wegen oder Pl\u00e4tzen, auf denen Menschenansammlungen auftreten k\u00f6nnen,<br>3. in oder auf bestimmten Geb\u00e4uden oder Fl\u00e4chen mit \u00f6ffentlichem Verkehr sowie in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des \u00f6ffentlichen Personenverkehrs, soweit diese nicht von \u00a7 42b Absatz 1 oder einer Rechtsverordnung nach \u00a7 42b Absatz 2 erfasst sind, in oder auf denen Menschenansammlungen auftreten k\u00f6nnen, und die einem Hausrecht unterliegen,<br>4. in bestimmten Jugend- und Bildungseinrichtungen sowie<br>5. auf bestimmten \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen, Wegen oder Pl\u00e4tzen, die an die in den Nummern 2 und 3 genannten Orte oder Einrichtungen angrenzen,<br>wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass im Fall der Nummer 1 auch k\u00fcnftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist oder im Fall der Nummern 2 bis 5 das Verbot oder die Beschr\u00e4nkung zur Abwehr von Gefahren f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit erforderlich ist. In der Rechtsverordnung nach Satz 1 ist eine Ausnahme vom Verbot oder von der Beschr\u00e4nkung f\u00fcr F\u00e4lle vorzusehen, in denen f\u00fcr das F\u00fchren der Waffe oder des Messers ein berechtigtes Interesse vorliegt. <br>Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor<br>1. f\u00fcr das F\u00fchren von Waffen<br>a) f\u00fcr Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, mit Ausnahme einer Erlaubnis nach \u00a7 10 Absatz 4 Satz 4, <em>(ANMERKUNG: Das bedeutet der kleine Waffenschein ist RAUS!)<\/em><br>b) f\u00fcr Personen, die eine Waffe nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen bef\u00f6rdern,<br>c) in den F\u00e4llen des Satzes 1 Nummer 3 f\u00fcr Personen, die eine Waffe mit Zustimmung eines anderen in dessen Hausrechtsbereich nach Satz 1 Nummer 3 f\u00fchren, wenn das F\u00fchren dem Zweck des Aufenthaltes in dem Hausrechtsbereich dient oder im Zusammenhang damit steht,<br>d) f\u00fcr Rettungskr\u00e4fte und Einsatzkr\u00e4fte im Zivil- und Katastrophenschutz im Zusammenhang mit der T\u00e4tigkeit;<br>2. f\u00fcr das F\u00fchren von Messern in den F\u00e4llen des Absatzes 4a Satz 2.<br>Die Landesregierungen k\u00f6nnen die Erm\u00e4chtigung nach Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 durch Rechtsverordnung auf die zust\u00e4ndige Landesbeh\u00f6rde \u00fcbertragen; diese kann die Erm\u00e4chtigung durch Rechtsverordnung weiter \u00fcbertragen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"%C2%A7_42a_Verbot_des_Fuehrens_von_Anscheinswaffen_und_bestimmten_tragbaren_Gegenstaenden\"><\/span>\u00a7 42a Verbot des F\u00fchrens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenst\u00e4nden<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p><br>(1) Es ist verboten<br>1. Anscheinswaffen,<br>2. Hieb- und Sto\u00dfwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder<br>3. Messer mit einh\u00e4ndig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenl\u00e4nge \u00fcber 12 cm<br>zu f\u00fchren.<br>(2) Absatz 1 gilt nicht<br>1. f\u00fcr die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theaterauff\u00fchrungen,<br>2. f\u00fcr den Transport in einem verschlossenen Beh\u00e4ltnis,<br>3.<strong> f\u00fcr das F\u00fchren der Gegenst\u00e4nde nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.<\/strong><br>Weitergehende Regelungen bleiben unber\u00fchrt.<br>(3) <strong>Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das F\u00fchren der Gegenst\u00e4nde im Zusammenhang mit der Berufsaus\u00fcbung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"%C2%A7_42b_Verbot_des_Fuehrens_von_Waffen_und_Messern_im_oeffentlichen_Personenfernverkehr_Verordnungsermaechtigung_fuer_Verbotszonen\"><\/span>\u00a7 42b Verbot des F\u00fchrens von Waffen und Messern im \u00f6ffentlichen Personenfernverkehr; Verordnungserm\u00e4chtigung f\u00fcr Verbotszonen<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Es ist verboten,<br>1. Waffen im Sinne des \u00a7 1 Absatz 2 oder<br>2. <strong>Messer <br>in Verkehrsmitteln des \u00f6ffentlichen Personenfernverkehrs und in seitlich umschlossenen Einrichtungen des \u00f6ffentlichen Personenfernverkehrs, insbesondere Geb\u00e4uden und Haltepunkten, zu f\u00fchren, soweit nicht eine Rechtsverordnung nach Absatz 2 besteht. Satz 1 gilt nicht<\/strong><br>1. f\u00fcr das F\u00fchren von Waffen in den F\u00e4llen des \u00a7 42 Absatz 5 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe a, b und d,<br>2. <strong>f\u00fcr das F\u00fchren von Messern in den F\u00e4llen des \u00a7 42 Absatz 4a Satz 2,<\/strong> (Anmerkung: Gewerbebegr\u00fcndetes F\u00fchren) <br>3. f\u00fcr Personen, die eine Waffe oder ein Messer mit Zustimmung des Verkehrsunternehmens f\u00fchren, wenn das F\u00fchren dem Zweck des Aufenthalts in dem Hausrechtsbereich dient oder im Zusammenhang damit steht.<br>(2) F\u00fcr das Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes wird das Bundesministerium des Innern und f\u00fcr Heimat erm\u00e4chtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates das F\u00fchren von Waffen im Sinne des \u00a7 1 Absatz 2 und von Messern zu verbieten oder zu beschr\u00e4nken, wenn das Verbot oder die Beschr\u00e4nkung zur Abwehr von Gefahren f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit erforderlich ist. In der Rechtsverordnung nach Satz 1 sind Ausnahmen vom Verbot oder von der Beschr\u00e4nkung entsprechend Absatz 1 Satz 2 vorzusehen. Die Erm\u00e4chtigung nach Satz 1 kann durch Rechtsverordnung auf das Bundespolizeipr\u00e4sidium \u00fcbertragen werden. Die Befugnis der Bundespolizeibeh\u00f6rden, das Mitf\u00fchren von Waffen und gef\u00e4hrlichen Gegenst\u00e4nden durch Allgemeinverf\u00fcgung zu regeln, bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"%C2%A7_42c_Kontrollbefugnis\"><\/span>\u00a7 42c Kontrollbefugnis <br><span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<p>zum Verbot des F\u00fchrens von Waffen und Messern bei \u00f6ffentlichen Veranstaltungen, im \u00f6ffentlichen Personenfernverkehr und in Verbotszonen<br>Die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde kann zur Durchsetzung gesetzlicher Waffen- und Messerverbote nach \u00a7 42 Absatz 1 Satz 1, Absatz 4a Satz 1 und \u00a7 42b Absatz 1 sowie von Waffen- und Messerverbotszonen nach \u00a7 42 Absatz 5 im r\u00e4umlichen Geltungsbereich dieser gesetzlichen Waffen- und Messerverbote sowie im r\u00e4umlichen Geltungsbereich der Waffen- und <strong>Messerverbotszonen Personen kurzzeitig anhalten, befragen, mitgef\u00fchrte Sachen in Augenschein nehmen sowie die Person durchsuchen.<\/strong> Die Auswahl der nach Satz 1 kontrollierten Person anhand eines Merkmals im Sinne des <strong>Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ohne sachlichen, durch den Zweck der Ma\u00dfnahme gerechtfertigten Grund ist unzul\u00e4ssig.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>QUELLE und weitere Infos findet ihr HIER: <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/waffg_2002\/BJNR397010002.html\">WaffG &#8211; Waffengesetz<\/a><\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Obacht_Es_geht_immer_um_das_FUeHREN_von_Messern\"><\/span>Obacht: Es geht immer um das F\u00dcHREN von Messern!<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<pre class=\"wp-block-preformatted\">Laut Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 des WaffG bedeutet \"F\u00fchren\" :<br>\"F\u00fchren: Aus\u00fcbung der tats\u00e4chlichen Gewalt \u00fcber eine Waffe au\u00dferhalb der eigenen Wohnung, Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume, des befriedeten Besitztums oder einer Schie\u00dfst\u00e4tte.\"<br><br>Einzig belastbare Aussage, wann ein Gegenstand NICHT gef\u00fchrt wird: <br>Wenn man ihn in einem VERSCHLOSSENEM BEH\u00c4LTNIS transportiert. <\/pre>\n\n\n\n<p>Die Verbote beziehen sich allesamt auf das F\u00dcHREN von Messern (und nat\u00fcrlich Waffen, etc.). Das bedeutet, dass man die &#8222;TATS\u00c4CHLICHE GEWALT&#8220; \u00fcber einen Gegenstand aus\u00fcben muss. Das war jetzt wenig hilfreich, denn wer kann das nun wieder definieren?<\/p>\n\n\n\n<pre class=\"wp-block-preformatted\">Die allgemeine juristische Definition von \"tats\u00e4chlicher Gewalt aus\u00fcben\" bezieht sich auf die physische Kontrolle \u00fcber einen Gegenstand, unabh\u00e4ngig davon, ob diese Kontrolle rechtm\u00e4\u00dfig oder unrechtm\u00e4\u00dfig ist. Dies bedeutet, dass eine Person die M\u00f6glichkeit hat, auf den Gegenstand zuzugreifen und ihn nach eigenem Willen zu verwenden.<\/pre>\n\n\n\n<p>In einer weiteren Rechtsvorschrift, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV), finden wir folgende Definition: <\/p>\n\n\n\n<pre class=\"wp-block-preformatted\">\"Nicht zugriffsbereit ist eine Schusswaffe, wenn sie in einem verschlossenen Beh\u00e4ltnis mitgef\u00fchrt wird, z.B. in einem verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer. Zugriffsbereit ist eine Schusswaffe, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann (d.h. mit weniger als drei Handgriffen in weniger als drei Sekunden).\"<\/pre>\n\n\n\n<p><strong>Auf Nummer Sicher gehen wir, wenn Gegenst\u00e4nde in einem VERSCHLOSSENEM Beh\u00e4lter transportiert werden.<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Wo_darf_man_denn_nun_kein_Messer_mehr_fuehren\"><\/span>Wo darf man denn nun kein Messer mehr f\u00fchren?<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h1>\n\n\n\n<p>Das ist inzwischen nicht mehr 100%ig klar! Denn es sind inzwischen etliche staatliche Organe berechtigt durch Erlasse und Regelungen s.g. &#8222;Waffenverbotszonen&#8220; einzurichten und das beste: Es gibt von diesen Zonen sogar gleich mehrere Typen mit unterschiedlichen Verboten und im Worst Case sind sogar s.g. &#8222;Gef\u00e4hrliche Gegenst\u00e4nde&#8220; verboten&#8230; wobei dann wiederum eine Frage ist: Was zum Geier ist denn nun konkret verboten? <\/p>\n\n\n\n<p>Es kann eigentlich der blo\u00dfe Transport von nicht einsatzbereit mitgef\u00fchrten Gegenst\u00e4nden nicht verboten werden. Dies w\u00e4re ein unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Eingriff in Artikel 2 Grundgesetz. Wenn ich Wandern gehe und mich auf Tour versorgen muss, ob dies nun Camping ist Oder nicht, so muss ich ja die M\u00f6glichkeit haben Brote zu schneiden, schmieren und so weiter. Wenn ich zu den Touren dann den \u00f6ffentlichen Fernverkehr benutze, also mit der Bahn anreise &#8211; Tja: Dann hoffe ich mal, dass die eventuell kontrollierenden Beamten wissen, was (a) die Politik versprochen hat und (b) im Gesetz steht! Denn meist findet ein &#8222;Briefing&#8220; nur dahingehend statt, dass den Kontrolleuren nochmal gesagt wird, dass die B\u00fcrger &#8222;nichts dabeihaben d\u00fcrfen&#8220;. Dies ist von keinem Gesetzesbeschluss gedeckt! Wir schauen nochmal konkret rein, wo Einschr\u00e4nkungen gelten: <\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>\u00f6ffentlichen Vergn\u00fcgungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, M\u00e4rkten oder \u00e4hnlichen \u00f6ffentlichen Veranstaltungen teilnimmt<\/li>\n\n\n\n<li>Die Landesregierungen k\u00f6nnen durch Rechtsverordnung das F\u00fchren von Waffen  und von Messern verbieten oder beschr\u00e4nken<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcberall im Personen<strong>FERN<\/strong>Verkehr (Bahnh\u00f6fe)<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>&#8222;EIGENTLICH&#8220; gilt dar\u00fcber hinaus ein RECHT (!) auf des F\u00fchren von Messern gem\u00e4\u00df \u00a742, also mit den bislang bekannten Einschr\u00e4nkungen, wie keine Einhandmesser oder Messer mit Klingen \u00fcber 12cm. Das Problem dabei ist aber die Liste oben: SEHR SCHNELL ger\u00e4t man ohne es mitzubekommen in eine Zone, wo dieses Recht eingeschr\u00e4nkt ist. Du wanderst durch eine Stadt und da demonstriert irgendwer f\u00fcr irgendwas. Es ist Wochenmarkt. Oder Du hast entweder ein Schild \u00fcbersehen oder es gibt gar kein Schild, aber eine Verbotszone existiert. Oder: Oma Meier hat von dem \u00a742 noch nie etwas geh\u00f6rt und agiert nach gesunden Menschenverstand, wonach ein Leatherman oder Schweizer Messer weltweit als absolut normaler Gebrauchsgegenstand legal ist oder zumindest ahndungsfrei geduldet wird. <br>Nicht so in Deutschland, wie erste Videos beweisen: Eine Omi wurde die Tasche auf einem Weihnachtsmarkt durchsucht, ein Messer gefunden und ein Vorgang mit Strafe ingang gesetzt und dar\u00fcber hinaus das teure Schweizer Messer eingezogen. Mit Recht &#8211; Keine Frage, das d\u00fcrfen die Beamten. Auch die Durchsuchung (!) von harmlosen B\u00fcrgern, die auf einem Weihnachtsmarkt gerade etwas a\u00dfen ist absolut legal. In wie weit solch nicht zielgerichtete Ma\u00dfnahmen jedoch legitimiert sind oder ob hier eine nicht-verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit vorliegt, in dem der Gesetzgeber gegen die eigene Verfassung verst\u00f6rt und Grundrechte unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig einschr\u00e4nkt, wirst Du jedenfalls vor Ort mit den Beamten nicht kl\u00e4ren k\u00f6nnen. <\/p>\n\n\n\n<p>Auf ein Messer verzichten kommt aber auch nicht in Frage. Aus Prinzip nicht! Denn wir sprechen bei &#8222;Messern&#8220; nicht von irgendwelchen Kampfmessern, also richtigen Waffen, wie Dolche und wir Outdoormenschen, Bastler, Helfer und T\u00fcftler halten uns an die Einschr\u00e4nkungen nach \u00a742 WaffG! Wir m\u00fcssen aber hoffen, wenn wir unsere Werkzeuge transportieren, was unser Recht ist, dass die Beamten tats\u00e4chlich fit genug im Waffenrecht sind, dass diese auch in der Lage versetzt wurden zwischen f\u00fchren und transportieren zu unterscheiden. <br>Wenn Politik, Presse und einige Polizisten aber vor der Kamera davon sprechen, dass sie auf Messer kontrollieren, die B\u00fcrger &#8222;dabeihaben&#8220;&#8230; nun: Da wage ich zu bezweifeln, dass es an dem ist! Ein korrektes Wording ist immens wichtig, wenn die Polizei auf den Boden der Gesetze agieren will. Lapidare Aussagen, die pauschalerweise halt falsch sind, kennen wir zur Gen\u00fcge. Da w\u00e4re auch: &#8222;Man darf keine Ohrh\u00f6rer auf dem Rad nutzen!&#8220; oder eben hier: &#8222;Der B\u00fcrger darf an diesem Ort kein Messer dabeihaben&#8220;.  Das WaffG ist hier ma\u00dfgeblich und die Basis des Handelns der Polizei und dieses Gesetz als Grundlage spricht von einem Einschr\u00e4nken des F\u00dcHRENS von Messern. <\/p>\n\n\n\n<p>Auf Ausnahmen, wie dem F\u00fchren von Messern auch z.B. auf bestimmten Festivals, wenn diese einen allgemein anerkannten Zwecke dienen &#8211; Etwa dem Brauchtum (Pullman-City, Westernstadt, Cowboy Reenactment) oder dem Sport (Wandern ist Sport und wer dies mit Camping oder Verpflegung unterwegs verbindet, der ben\u00f6tigt ein Schneidewerkzeug f\u00fcr Brot und Butter!) &#8211; Sorry: Ich habe es selbst miterlebt, dass Beamte oder Ranger eine sehr eigene Vorstellung davon haben, was diese Ausnahmen NICHT sind. <\/p>\n\n\n\n<p>Inzwischen habe ich VERSCHLOSSENE Beh\u00e4ltnisse f\u00fcr meine Messer oder nutze tats\u00e4chlich ein kleines Schloss am Rucksackfach. Da es so weit gekommen ist, kann man da, da keinerlei F\u00fchren mehr vorliegt, auch die 22cm Bowiemesser reintun. Das w\u00e4re absolut legal und ja: Auch unsere Mitmenschen mit kriminellen Absichten wissen dies ganz genau und k\u00f6nnen so gef\u00e4hrliche Waffen zu einem Ort transportieren. Wir gesetzestreue B\u00fcrger tun dies mit verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig harmlosen Werkzeugen, um am Einsatzort unsere allgemein anerkannten Bed\u00fcrfnisse zu befriedigen. Stulle schmieren, Heringe schnitzen, Speck am Brettl, schnitzen, Verpackungen \u00f6ffnen und all die Werkzeuge nutzen, die ein Multitool noch so mit sich bringt. Unsere Liste legitimier Anwendungen ist schier unendlich. Die Liste der Kriminellen umfasst nur einen Posten: Sie nehmen einen m\u00f6glichst gef\u00e4hrlichen Gegenstand mit zu einem Ort, der dann zum Tatort eines Verbrechens wird. Was geschieht, wenn man den Transport verbietet? Genau: All die legitimen M\u00f6glichkeiten fallen weg &#8211; Aber der T\u00e4ter wird von seinem Verhalten nicht abweichen! Nur weil ein Messer jetzt verboten ist&#8230; oder besser: Ein eh schon immer verbotenes Messer, welches nicht gef\u00fchrt werden darf, wie 25cm Fleischermesser, wurde schon immer von Schwerverbrechern f\u00fcr Straftaten benutzt. Was bringen Verbote von zuvor noch nicht verbotenen Messern, wenn T\u00e4ter schon immer verbotene Messer benutzt haben? Nichts. Man muss an die T\u00e4ter als Mensch herantreten und nicht wild irgendwelche Gegenst\u00e4nde verbieten, die teils f\u00fcr allt\u00e4gliche Arbeiten notwendig sind!<\/p>\n\n\n\n<p>Aber nochmal: Das sind grunds\u00e4tzliche Kritiken an den Regelungen an sich. Wir m\u00fcssen sie dennoch, bis sie revidiert werden, f\u00fcr sich beachten und befolgen! Daher: Packt die Messer in verschlossene Beh\u00e4ltnisse. Das ist legal&#8230; und hoffentlich wissen die Polizisten um dieses Recht. Wer kann und will, der sollte auf die Mitnahme verzichten. Wer das Messer eh nie gebraucht hat, der beachte jetzt das Ding einfach zuhause zu lassen, bis irgendwer mal die wilden Populismusaktionen der Regierungen nach schlimmen Gewalttaten revidiert und in wirksame Ma\u00dfnahmen \u00fcberf\u00fchrt, die nicht mehr Jedermann grunds\u00e4tzlich unter Tatverdacht stellen. Artikel 3 Grundgesetz befasst sich mit der Gleichheit von Menschen vor dem Gesetz, ich sage hier ausdr\u00fccklich, dass die Unantastbarkeit selbstverst\u00e4ndlich ist! Es geht nicht darum Menschen mit anderer Hautfarbe oder Religion zu diskriminieren. Es geht darum das bereits bestehende Recht zu nutzen, Straft\u00e4ter auch niedere Delikte, das F\u00fchren UND DEN TRANSPORT von bestimmten Gegenst\u00e4nden zu VERBIETEN. Das war seit vielen Jahren m\u00f6glich und wenn wir von &#8222;Intensivt\u00e4ter&#8220; sprechen, die polizeibekannt sind, so h\u00f6rt mein Verst\u00e4ndnis auf jedermann statt entsprechend durchzugreifen, mit massiven Einschr\u00e4nkungen zu belegen. Diese m\u00f6gen nicht jeden tangieren: Korrekt. Nicht jeder kann mit einem Schweizer Messer ein Brot schmieren. Es gibt Stadtmenschen, die sich damit nur in die Finger schneiden&#8230; dann lasst doch die Finger davon, aber uns bitte in Ruhe &#8211; Danke. <\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Gibt_es_generelle_Verbote_von_Messertypen_und_Gegenstaenden\"><\/span>Gibt es generelle Verbote von Messertypen und Gegenst\u00e4nden?<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h1>\n\n\n\n<p>Ja, es erfolgten auch generelle Verbote. Eines davon ist das Verbot von Springmessern. Oder doch nicht? Na ja: Es gilt immer noch die Ausnahme in der Anlage zum Waffenrecht, wonach alle Springmesser verboten sind, au\u00dfer: <\/p>\n\n\n\n<pre class=\"wp-block-preformatted\">Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge:<br>- h\u00f6chstens 8,5 cm lang ist und<br>- nicht zweiseitig geschliffen ist, soweit ein berechtigtes Interesse besteht, das eine einh\u00e4ndige Nutzung erforderlich macht, oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsaus\u00fcbung erfolgt;<\/pre>\n\n\n\n<p>Alle bisher verbotenen Gegenst\u00e4nde bleiben nat\u00fcrlich verboten und d\u00fcrfen noch nicht einmal besessen werden! Ausnahmeregelungen sind noch seltener als die Ausstellung eines Waffenscheines, welches zum F\u00fchren von legalen Waffen berechtigt. Auch hier gibt es einen Unterschied: Selbst wenn Sammler eine Ausnahmegenehmigung erhalten, was schon selten ist, so berechtigt dies nicht zum F\u00fchren der Gegenst\u00e4nde in der \u00d6ffentlichkeit. Also: Es gibt Ausnahmen! Z.B. wer nur einen funktionalen Arm besitzt kann tats\u00e4chlich die Erlaubnis f\u00fcr den Besitz entsprechender Automatikmesser erhalten, aber es obliegt ihn, dieses Bed\u00fcrfnis auch glaubhaft nachzuweisen. <\/p>\n\n\n\n<p>Also: Keine Regel ohne Ausnahme &#8211; F\u00fcr die allermeisten aber gilt: N\u00f6, ist halt verboten. <\/p>\n\n\n\n<p>Was noch so verboten ist und zwar ohne so eine seltene Ausnahmegenehmigung, das sind folgende Dinge: <\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Verbotene_Waffen\"><\/span><br>Verbotene Waffen<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Vollautomatische Schusswaffen<\/strong>: Waffen, die kontinuierlich feuern, solange der Abzug gedr\u00fcckt wird<a>1<\/a>.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Springmesser<\/strong>: Messer, bei denen die Klinge durch einen Knopf oder Hebel automatisch aus dem Griff springt<a>1<\/a>.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Butterflymesser<\/strong>: Messer, deren Klinge durch das Schwenken des Griffs freigelegt wird<a>1<\/a>.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Faustmesser<\/strong>: Messer, bei denen die Klinge quer zum Griff verl\u00e4uft und die in der Faust gehalten werden<a>1<\/a>.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Wurfsterne<\/strong>: Sternf\u00f6rmige Wurfwaffen mit mehreren scharfen Klingen<a>1<\/a>.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Schlagringe<\/strong>: Metallringe, die \u00fcber die Finger gezogen werden und als Schlagwaffe dienen<a>1<\/a>.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Totschl\u00e4ger<\/strong>: Flexible Schlagwaffen, oft mit einem schweren Ende<a>1<\/a>.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Elektroimpulsger\u00e4te ohne Pr\u00fcfzeichen<\/strong>: Ger\u00e4te wie Airtaser, die ohne beh\u00f6rdliche Zulassung betrieben werden<a>1<\/a>.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Verbotene_Munition_und_Zubehoer\"><\/span>Verbotene Munition und Zubeh\u00f6r<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h3>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Laserzielger\u00e4te<\/strong>: Vorrichtungen, die einen Laserstrahl zur Zielmarkierung verwenden<a>2<\/a>.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Explosivgeschosse<\/strong>: Munition, die beim Aufprall explodiert<a>2<\/a>.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Leuchtspurmunition<\/strong>: Munition, die eine sichtbare Spur hinterl\u00e4sst<a>2<\/a>.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Panzerbrechende Munition<\/strong>: Munition, die speziell entwickelt wurde, um Panzerungen zu durchdringen<a>2<\/a>.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Nachtsichtger\u00e4te und -aufs\u00e4tze<\/strong>: Ger\u00e4te, die das Zielen bei Nacht erm\u00f6glichen und an Schusswaffen montiert werden k\u00f6nnen<a>2<\/a>.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><a>1<\/a>:&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/waffg_2002\/anlage_2.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Anlage 2 WaffG &#8211; Einzelnorm<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><a>2<\/a>:&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.bussgeldkatalog.net\/waffengesetz\/verbotene-waffen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Verbotene Waffen gem\u00e4\u00df Anlage 2 WaffG<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Das_Mini-_Schlussnoergeln\"><\/span>Das Mini- Schlu\u00dfn\u00f6rgeln <span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n\n\n\n<p>Aus gegebenem Anlass m\u00f6chte ich mein Mitgef\u00fchl und Mitleid allen Opfern des feigen Terroranschlags auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg ausdr\u00fccken. Allen Einsatzkr\u00e4ften, Helfern und vor allem allen Ersthelfern, die das \u00dcberleben vieler Mitmenschen erst erm\u00f6glichen, m\u00f6chte ich meine tiefen Respekt zum Ausdruck bringen! Es verbietet sich hier jegliche, piet\u00e4tlose Ausnutzung der Thematik f\u00fcr eigene Zwecke. <br><br>Ich muss jedoch eines anmerken: Gibt es nicht zielf\u00fchrendere Ma\u00dfnahmen, als minimalrelevante Taschenmesser in den Taschen definitiv nicht zum T\u00e4terkreis von solchen Anschl\u00e4gen passender B\u00fcrger:Innen zu suchen? Gibt es nicht einen besseren Zeitvertreib, als nach so einer schweren Tat als Gruppe f\u00fcr irgendwelche politischen Narrative laut und piet\u00e4tlos zu skandieren und dies auch noch an den frischen Wunden eines Tatenortes oder in dessen unmittelbarer N\u00e4he? Unertr\u00e4glich ein solch r\u00fccksichtsloses Vorgehen!<br><br>Ich habe einen Tip: Ihr h\u00e4ttet einen Ersthelferkurs besuchen k\u00f6nnen &#8211; DAS rettet wirklich Leben. <br>Dar\u00fcber hinaus: Allen, die statt zu helfen nur Dumm ihr Handy z\u00fcckten und draufhielten m\u00f6chte ich hier mein tiefes Bedauern f\u00fcr so ein so derma\u00dfen kaputtes Auftreten aussprechen! Wessen moralischer Kompass so derma\u00dfen im Arsch ist, der sollte sich etwas Sch\u00e4men! Helfen ist eine Ehrenpflicht f\u00fcr Jedermann und es gab wahrlich genug zu helfen! Dar\u00fcber hinaus ist unterlassene Hilfeleistung, nebenbei erw\u00e4hnt,  eine Straftat.  <br><br><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Waffenrechtsversch\u00e4rfungen sind seit einigen Wochen in Kraft und die Polizei kontrolliert inzwischen auf &#8222;Dabeihaben&#8220; von Messern &#8211; Auch harmlose B\u00fcrger und auch auf Weihnachtsm\u00e4rkte. 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