ACHTUNG: Betrugsmaschen beim Wohnmobilkauf/Verkauf!
Ich muss auf folgende, leider momentan akute BETRUGSMASCHEN beim Fahrzeugkauf, Verkauf oder der Vermietung hinweisen.
Limit bei Bargeldzahlungen
Ob Check oder Paypal oder weiß der Geier welche anderen Zahlungsmethoden: Achtet unbedingt darauf, dass die Zahlung an euch ENDGÜLTIG und nicht EINSEITIG (nämlich vom Käufer) zurückbuchbar ist!
Klar ist: Barzahlung ist heutzutage aufgrund zahlreicher „Geldwäschegesetze“ nicht mehr möglich. Achtet bitte darauf, die in eurem Land geltenden FREIBETRÄGE für Barzahlung einzuhalten, da ihr euch sonst dem Vorwurf der Geldwäscherei aussetzt. In Deutschland liegt der Betrag derzeitig bei 10.000€ und ab 2027 wird diese Summe EU-Weit gelten.
Beim Händler gilt ab 3000€ eine Nachweispflicht vom wem das Geld konkret stammt.
Checkbetrug
Lasst euch nicht auf CHECKS ein. Selbst wenn diese okay erscheinen ist die Gefahr groß, dass wenn ein Fahrzeug außer Landes geschafft wurde die Summe einfach wieder zurückgebucht wird. Geld weg – Fahrzeug weg = Doof. Jede Bank bietet heutzutage eine „SOFORTÜBERWEISUNG“ an. Da kann, meist sogar ohne Zusatzgebühren, eine Summe sofort auf das Konto des Verkäufers gebucht werden und der Käufer kann es dort nicht einfach wieder zurückbuchen.
Schnäppchenmasche
„Deine Chance! Ehepaar verschenkt Wohnmobil aus Altersgründen an Bedürftige in gute Hände!“ – Leute: NIEMAND verschenkt etwas – PUNKT. Die Masche mal kurz erklärt: Ihr müsst nichts für das Wohnmobil zahlen. Aber die armen älteren Menschen, die euch beschenken wollen, sollen natürlich auch nicht draufzahlen. Darum sollt ihr für die Spedition und Zollkosten natürlich aufkommen. Ein paar hundert oder tausend Euro und dann gehört ein Topfahrzeug euch? Natürlich NICHT! Ihr seid nur genau dieses Geld los und seht nie irgendeine Wahre.
Das ganze lässt sich noch ausweiten, indem ein unrealistischer Schnäppchenpreis im Raum steht, aber NUR, wenn ihr den kompletten Kaufpreis vorab überweist plus halt noch irgendwelche Gebühren, oder ohne… egal: Das Geld sehr ihr nie wieder.
Warnsignale:
- Unrealistisch niedriger Preis.
- Das Fahrzeug steht im Ausland.
- Der Verkäufer drängt auf schnelle Zahlung und/oder Vorkasse.
- Kommunikation nur per E-Mail, schlechtes Deutsch, E-Mail-Adressen, die nicht zum Namen passen.
- Keine persönliche Besichtigung möglich.
- Der Verkäufer hat „Druck“ oder ist „krank“.
Gestohlene oder manipulierte Fahrzeuge
Die Fahrgestellnummer am Fahrzeug (oft unter der Motorhaube, am Rahmen, an der B-Säule oder am Fenster) stimmt nicht exakt mit der im Fahrzeugbrief überein oder sieht manipuliert aus (eingeschlagen, überklebt).Betrüger verkaufen ein gestohlenes Wohnmobil oder ein Fahrzeug mit manipulierter Identität (gefälschte Fahrgestellnummer, gefälschte Papiere). Nach dem Kauf und der Bezahlung stellt sich heraus, dass das Fahrzeug nicht rechtmäßig erworben wurde. Du verlierst das Fahrzeug und dein Geld.
Warnsignale:
- Der Verkäufer kann den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) nicht vorlegen oder zögert damit.
- Ungereimtheiten bei den Papieren (Rechtschreibfehler, unprofessioneller Druck, fehlende Siegel, alte Kennzeichen, die nicht zum Standort passen).
- Kein zweiter Schlüssel vorhanden oder ein Zweitschlüssel ist offensichtlich ein Dummy ohne Funktion.
- Der Verkäufer möchte sich nicht bei seiner Wohnanschrift treffen, sondern auf einem Parkplatz oder an einem abgelegenen Ort.
- Der Verkäufer wirkt nervös, drängt zum schnellen Abschluss.
Fiktive Händler / Scheinfirmen
Betrüger geben sich als seriöse Händler aus, oft mit professionell aussehenden Websites und Firmennamen, die bekannten Marken ähneln. Sie nehmen Anzahlungen oder den vollen Kaufpreis entgegen, liefern das Fahrzeug aber nie aus. Manchmal nutzen sie auch die Insolvenz einer echten Firma aus. Firma existiert nicht wirklich oder ist eine Briefkastenfirma, das Geld ist unwiederbringlich verloren.
Warnsignale:
- Übermäßig gute Rabatte oder unwiderstehliche Angebote, besonders kurz vor angeblichen Lieferterminen.
- Aufforderung zur schnellen Überweisung des vollen Kaufpreises, um die „Lieferung zu beschleunigen“.
- Unerreichbarkeit des Geschäftsführers, immer neue Ausreden für Verzögerungen.
- Dubiose Firmenadressen oder nur Handy-Nummern.
- Wenige oder keine Bewertungen im Internet, oder nur sehr junge, unrealistisch positive Bewertungen.
- Kein Impressum oder ein fehlerhaftes/unvollständiges Impressum auf der Website.
- Die Firma drängt zum Kauf, ohne eine Besichtigung zu ermöglichen.
Weitere „Maschen“
Der Kauf eines Wohnmobils ist oft eine große Investition, und leider nutzen Betrüger die hohe Nachfrage und die Emotionalität der Käufer aus. Hier sind die gängigsten Betrugsmaschen beim Wohnmobilkauf, insbesondere bei Privatverkäufen oder über Online-Plattformen:
1. Lockvogel-Angebote / Billig-Angebote aus dem Ausland (häufigste Masche)
- Die Masche: Betrüger inserieren ein Wohnmobil zu einem unrealistisch niedrigen Preis, oft deutlich unter dem Marktwert. Die Fotos sind meist gestohlen oder manipuliert, und die Beschreibung klingt sehr verlockend.
- Der Haken: Das Fahrzeug befindet sich angeblich im Ausland (z.B. Großbritannien, Spanien, Italien), weil der Verkäufer umgezogen ist, in Kur ist, Militärangehöriger ist etc. Eine Besichtigung ist nur schwer oder gar nicht möglich.
- Der Betrug: Es wird Druck gemacht, eine Anzahlung oder den vollen Kaufpreis im Voraus zu überweisen, oft an einen Treuhandservice oder eine Spedition, die sich später als Fake herausstellt. Das Wohnmobil wird nie geliefert, und das Geld ist weg. Manchmal werden auch nur „Transportkosten“ oder „Zollgebühren“ verlangt.
- Warnsignale:
- Unrealistisch niedriger Preis.
- Das Fahrzeug steht im Ausland.
- Der Verkäufer drängt auf schnelle Zahlung und/oder Vorkasse.
- Kommunikation nur per E-Mail, schlechtes Deutsch, E-Mail-Adressen, die nicht zum Namen passen.
- Keine persönliche Besichtigung möglich.
- Der Verkäufer hat „Druck“ oder ist „krank“.
2. Gestohlene oder manipulierte Fahrzeuge
- Die Masche: Betrüger verkaufen ein gestohlenes Wohnmobil oder ein Fahrzeug mit manipulierter Identität (gefälschte Fahrgestellnummer, gefälschte Papiere).
- Der Haken: Nach dem Kauf und der Bezahlung stellt sich heraus, dass das Fahrzeug nicht rechtmäßig erworben wurde. Du verlierst das Fahrzeug und dein Geld.
- Warnsignale:
- Der Verkäufer kann den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) nicht vorlegen oder zögert damit.
- Ungereimtheiten bei den Papieren (Rechtschreibfehler, unprofessioneller Druck, fehlende Siegel, alte Kennzeichen, die nicht zum Standort passen).
- Kein zweiter Schlüssel vorhanden oder ein Zweitschlüssel ist offensichtlich ein Dummy ohne Funktion.
- Der Verkäufer möchte sich nicht bei seiner Wohnanschrift treffen, sondern auf einem Parkplatz oder an einem abgelegenen Ort.
- Der Verkäufer wirkt nervös, drängt zum schnellen Abschluss.
- Die Fahrgestellnummer am Fahrzeug (oft unter der Motorhaube, am Rahmen, an der B-Säule oder am Fenster) stimmt nicht exakt mit der im Fahrzeugbrief überein oder sieht manipuliert aus (eingeschlagen, überklebt).
3. Fiktive Händler / Scheinfirmen
- Die Masche: Betrüger geben sich als seriöse Händler aus, oft mit professionell aussehenden Websites und Firmennamen, die bekannten Marken ähneln. Sie nehmen Anzahlungen oder den vollen Kaufpreis entgegen, liefern das Fahrzeug aber nie aus. Manchmal nutzen sie auch die Insolvenz einer echten Firma aus.
- Der Haken: Die Firma existiert nicht wirklich oder ist eine Briefkastenfirma, das Geld ist unwiederbringlich verloren.
- Warnsignale:
- Übermäßig gute Rabatte oder unwiderstehliche Angebote, besonders kurz vor angeblichen Lieferterminen.
- Aufforderung zur schnellen Überweisung des vollen Kaufpreises, um die „Lieferung zu beschleunigen“.
- Unerreichbarkeit des Geschäftsführers, immer neue Ausreden für Verzögerungen.
- Dubiose Firmenadressen oder nur Handy-Nummern.
- Wenige oder keine Bewertungen im Internet, oder nur sehr junge, unrealistisch positive Bewertungen.
- Kein Impressum oder ein fehlerhaftes/unvollständiges Impressum auf der Website.
- Die Firma drängt zum Kauf, ohne eine Besichtigung zu ermöglichen.
4. Datenphishing / Identitätsdiebstahl
- Die Masche: Unter dem Vorwand, ein ernsthaftes Kaufinteresse zu haben, fordern Betrüger sensible persönliche Daten oder Kopien von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Führerschein, Fahrzeugschein).
- Der Haken: Mit diesen Daten können sie Identitätsdiebstahl begehen, andere Betrügereien durchführen (z.B. Kredite auf deinen Namen aufnehmen) oder weitere Opfer täuschen.
- Warnsignale:
- Fragen nach persönlichen Daten, die für den ersten Kontakt nicht notwendig sind (z.B. „Ich muss Ihre Adresse bestätigen, um den Termin zu buchen“).
- Aufforderung zur Übermittlung von Ausweiskopien vor einer Besichtigung oder vor Abschluss eines rechtlich bindenden Vertrages.
5. Kaufvertragsfalle per E-Mail-Bestätigung
- Die Masche (häufiger beim Verkauf, kann aber auch beim Kauf vorkommen): Ein „Interessent“ meldet sich auf dein Inserat und schickt eine E-Mail, die angeblich nur zur Terminbestätigung oder einer „Test-E-Mail“ dient. Du sollst nur mit „Ok“ oder „Ja“ antworten oder deine Adresse bestätigen.
- Der Haken: Diese E-Mail enthält im Kleingedruckten oder in einem angehängten Dokument einen Kaufvertrag zu einem viel niedrigeren Preis als dem vereinbarten. Deine „Bestätigung“ wird als rechtsgültige Annahme des Vertrages ausgelegt.
- Der Betrug: Der Betrüger droht mit rechtlichen Schritten und Schadenersatz, wenn du das Fahrzeug nicht zu dem angeblich vereinbarten (niedrigen) Preis verkaufst.
- Warnsignale:
- Ungewöhnliche E-Mails, die eine Bestätigung eines Termins oder „Test-E-Mails“ anfordern.
- Dateianhänge, die man nicht erwartet und die man nicht öffnen sollte.
- Ungewöhnliche Formulierungen oder Druck, schnell zu reagieren.
Allgemeine Schutzmaßnahmen und Tipps:
- Skepsis ist dein bester Freund: Ist das Angebot zu gut, um wahr zu sein? Dann ist es das meistens auch.
- Keine Vorkasse: Niemals Geld überweisen, bevor du das Wohnmobil persönlich besichtigt, die Papiere geprüft und eine Probefahrt gemacht hast. Schon gar nicht ins Ausland.
- Persönliche Besichtigung: Immer das Wohnmobil persönlich besichtigen, am besten an der Wohnanschrift des Verkäufers. Achte darauf, ob der Name des Verkäufers am Klingelschild steht.
- Papiere prüfen:
- Lasse dir den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) im Original zeigen.
- Vergleiche die Fahrgestellnummer im Fahrzeugbrief mit der Nummer am Fahrzeug.
- Prüfe, ob der Verkäufer auch der eingetragene Halter ist oder eine Vollmacht besitzt.
- Achte auf Manipulationen an den Dokumenten (Schreibfehler, unterschiedliche Schriftarten, fehlende Sicherheitsmerkmale).
- Probefahrt: Mache immer eine ausgiebige Probefahrt.
- Kaufvertrag: Nutze Musterkaufverträge (z.B. vom ADAC) und fülle ihn sorgfältig und vollständig aus.
- Zulassungsstelle: Ideal ist es, die Übergabe und Bezahlung gemeinsam mit dem Verkäufer bei der Zulassungsstelle durchzuführen, um das Wohnmobil direkt umzumelden. Dann weißt du, dass die Papiere echt sind und du der neue rechtmäßige Halter bist.
- Bewertungen und Recherche: Bei Händlern: Suche nach Online-Bewertungen, prüfe die Website auf ein vollständiges Impressum und schaue, wie lange der Händler schon aktiv ist. Bei Privatverkäufern: Prüfe die Telefonnummer, ob sie zu einer Person oder einer anderen Anzeige gehört.
- Zahlung: Bei höheren Beträgen ist eine Banküberweisung sicherer als Barzahlung, da sie nachvollziehbar ist. Bei Barzahlung, beachte die GwG-Regelungen und sei vorsichtig mit Falschgeld.
- Zweiter Schlüssel: Achte darauf, dass alle Schlüssel vorhanden sind und funktionieren. Fehlende Zweitschlüssel können auf Diebstahl hindeuten.
Vermieter AUFGEPASST!
Du vermietest Dein Wohnmobil? Dann PASS GUT AUF an wem. Folgendes kann passieren:
Du vermietest Dein Wohnmobil. Der Mieter zahlt die Miete in Bar und Du hast irgendeinen Ausweis kopiert. Der Mieter fährt vom Hof und Du glaubst, er macht jetzt Urlaub. Das tut er nicht: Er hat Deinen Fahrzeugschein genommen, Deinen Schlüssel und das Wohnmobil verkauft und ist mit dem üppigen Erlös auf dem Weg in seinen Urlaub…
Was ist Dein Problem, denn der Käufer muss das Fahrzeug anmelden und ohnehin weißt Du ja, wo es ist, weil Du einen GPS Tracker verbaut hast – Die Polizei holt das schon wieder zurück.
So verrückt es klingen mag: NEIN… Du bekommst das Fahrzeug NICHT zurück. Du hast ein Problem: Man hat Dich nicht bestohlen, du hast das Fahrzeug bereitwillig dem Mieter übergeben. Der hat dich Betrogen und das ist eine Unterschlagung. Für Dich bedeutet das: Wenn du keine Versicherung abgeschlossen hast, die Unterschlagung abdeckt, bleibst Du auf dem Schaden sitzen. Wenn Du eine solche hast und nicht wirklich ALLE Sorgfaltspflicht angewendet hast: Dann sieht es auch schlecht aus, den Schaden ersetzt zu bekommen.
Der Käufer des unterschlagenen Fahrzeugs hat dieses in gutem Glauben erworben. ER wird nun über seinen Anwalt von DIR den Fahrzeugschein (!) einfordern. Er ist der rechtlich eindeutige, neue Besitzer. Ich widerspreche mich hier sehr bewusst: Oben habe ich noch davon gesprochen, dass der neue Käufer alles verliert und der eigentliche Besitzer sein Fahrzeug wie man es erwarten sollte natürlich wiederbekommt. Nun: Beides ist Richtig und wird dann vor Gericht entschieden und nein: Es gibt keine eindeutige Präferenz: Die Staatsanwälte und Richter sind der Auffassung: „Es gibt nur Verlierer“, weil der Täter mitunter durch falsche Identität nicht mehr auffindbar ist. Zwei Opfer… die beide „rechtmäßige“ Besitzer sind… kein schöner Tag für unseren Rechtsstaat und für einen von den beiden Opfern auch nicht.
Was unglaublich klingt ist unglaublich, aber leider juristische Realität. Passt also auf, dass ihr versichert seid und dass ihr alle Auflagen der Police auch erfüllt, wenn ihr euer Fahrzeug vermieten wollt. Gleiches gilt übrigens auch für das Verleihen und es gab auch schon Konstrukte, da hat sich ein potentieller Käufer mit Fahrzeugschein und Schlüssel ebenso auf dem Weg gemacht und statt zu bezahlen, das Fahrzeug lieber weiterverkauft… ein Betrug, der unglaublich ist, aber durchaus vorkommt.