Griechenland wieder für Wohnmobile und Wohnwagen geöffnet!
Es gab Panik und einen Aufschrei: Jegliches Parken von Wohnwägen und -Mobilen hatte Griechenland Anfang 2025 verboten. Auch für Griechen! Eine Initiative hat es nun geschafft das gröbste Abzuwenden. Was geht und was nicht mehr: LIES WEITER!
Quellen
Auf Youtube berichtete am 24.6.2025 der Kanal „Minicampers“ von erfreulichen Neuerungen in Griechenland:
https://youtu.be/99LJRPNIiwY?si=b6Q_8bfm04Xd6zff
Originallink: Gesetz 5209/2025 (Amtsblatt der Regierung 100/A/13-06-2025) – KARAGILANIS CONSULTANTS S.A.
Wichtig ist nun das „Gesetz 5209 FEK 100“
DISCLAIMER
Leute, ich gebe mir echt Mühe… aber für euer Handeln seid ihr selbst verantwortlich und ich bin weder Grieche noch Jurist! Darum müssen die Angaben, so gut sie auch recherchiert sind, ohne jegliche Gewähr gegeben werden – Bitte habt dafür Verständnis und erkundigt IMMER vor jeder Reise nach aktuellen Änderungen.
Was steht da nun konkret drin?
Ich fasse den interessanten ARTIKEL 38 aus der 5209 aus obigem Dokument grob zusammen:
| Artikel 38 (sinngemäß) | ρυμουλκούμενων τροχόσπιτων, μηχανοκίνητων τροχόσπιτων συνολικού μήκους άνω των 7,50 μ. … πέρα από 24 συνεχείς ώρες. | Das Parken von Wohnwagen und motorisierten Wohnmobilen mit einer Gesamtlänge über 7,50 m ist über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden nicht erlaubt. |
| Artikel 38 | Η στάθμευση αυτών μπορεί να πραγματοποιείται σε κατάλληλους περιφραγμένους χώρους που ορίζονται από τους οικείους δήμους… | Das Parken darf nur auf geeigneten, umzäunten Flächen erfolgen, die von den zuständigen Gemeinden oder Hafen- bzw. Tourismusbehörden ausgewiesen wurden. |
| Artikel 38 | Για τη στάθμευση σε χώρους εκτός κατοικημένων περιοχών… εφαρμόζεται η παρ. 5. | Für das Parken außerhalb geschlossener Ortschaften gelten besondere Regelungen gemäß Absatz 5. |
| Artikel 38 | Τα αρμόδια αστυνομικά όργανα μπορούν… την απομάκρυνση τροχόσπιτων… αν παρεμποδίζεται η κυκλοφορία. | Die Polizei darf Wohnmobile entfernen, wenn sie den Verkehr behindern. |
| Artikel 38 | Η μεταφορά ποδηλάτων… στο οπίσθιο μέρος των μηχανοκίνητων τροχόσπιτων… Δεν επιτρέπεται να καλύπτονται τα πίσω φώτα… | Beim Transport von Fahrrädern am Heck von Wohnmobilen dürfen Rücklichter, Blinker und Kennzeichen nicht verdeckt werden. |
| Artikel 38 | Π-42: Θέση για τροχόσπιτα. Π-43: Θέση για κατασκηνώσεις και τροχόσπιτα. | Verkehrszeichen P-42: Stellplatz für Wohnmobile. P-43: Stellplatz für Camping und Wohnmobile. |
Was resultiert daraus KONKRET
| Situation | Erlaubt? | Bedingungen | Fundstelle im Gesetz | Deutsche Übersetzung der relevanten Textstelle |
|---|---|---|---|---|
| Innerorts auf öffentlichem Parkplatz (< 7,50 m) | Ja | UNBEGRENZT, sofern keine Beschilderung es verbietet | Artikel 38 1 | „Das Parken von Wohnwagen und motorisierten Wohnmobilen mit einer Gesamtlänge über 7,50 m ist über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden nicht erlaubt.“ |
| Innerorts auf öffentlichem Parkplatz (> 7,50 m) | Eingeschränkt | Nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt und nur für 24h | Artikel 38 1 | „Die Parkdauer für Wohnmobile über 7,50 m ist auf 24 Stunden begrenzt. Darüber hinaus ist das Parken nur auf genehmigten, umzäunten Flächen erlaubt.“ |
| Innerorts auf ausgewiesenem Stellplatz (P-42/P-43) | Ja | Ohne Zeitlimit, wenn erlaubt | Artikel 8 1 | „P-42: Stellplatz für Wohnmobile. P-43: Stellplatz für Camping und Wohnmobile.“ |
| Auf Privatgrundstück mit Erlaubnis | Ja | Keine gesetzliche Einschränkung | Nicht geregelt | Keine Passage im Gesetz, die dies einschränkt. |
| Übernachten im Fahrzeug | Nicht explizit verboten | Wird toleriert, wenn kein Campingverhalten gezeigt wird | Nicht geregelt | Keine Passage im Gesetz, die das Übernachten im Fahrzeug verbietet oder erlaubt. |
| Behindertenparkplätze, Gehwege, Bahnübergänge | Nein | Streng verboten, hohe Strafen | Artikel 38 Abs. 2, 4, 13 1 | „Das Parken auf Rampen oder reservierten Flächen für Menschen mit Behinderung ist verboten. Bußgeld: 1.000 € und Führerscheinentzug für 180 Tage.“ |
Parken außerhalb geschlossener Ortschaften
Es ist hier definitiv NICHT (!) Das Wildcampen gemeint! DEM sagt Griechenland jetzt den Kampf an und wird härteste Strafen wie im Gesetz vom Januar 2025 in Kraft lassen!
Was ist also erlaubt und wo steht das?
Gesetzeslage zum Parken von Wohnmobilen außerhalb geschlossener Ortschaften
Wortlaut (deutsche Übersetzung):
„Das Parken von Anhängern, Wohnwagen und motorisierten Wohnmobilen mit einer Gesamtlänge von mehr als 7,50 Metern sowie Booten über einen Zeitraum von mehr als 24 aufeinanderfolgenden Stunden ist verboten.
Für das Parken von Wohnwagen und motorisierten Wohnmobilen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt Absatz 5.
Das Parken dieser Fahrzeuge darf nur auf geeigneten, umzäunten Flächen erfolgen, die von den zuständigen Gemeinden oder von den zuständigen Behörden für Häfen oder touristische Häfen ausgewiesen wurden.“
| Fahrzeugtyp | Standort | Erlaubt? | Bedingungen | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| < 7,50 m | Außerorts | Ja | Keine zeitliche Begrenzung im Gesetz genannt. Beleuchtungspflicht bei Nacht beachten. | nomos_5209_2025 2 1 |
| > 7,50 m | Außerorts | Nein (außer auf ausgewiesenen Flächen) | Max. 24 h auf öffentlichem Grund, danach nur auf genehmigten, umzäunten Stellplätzen erlaubt. | nomos_5209_2025 2 1 |
Zusätzliche Hinweise:
- Die 24-Stunden-Grenze gilt nur für Fahrzeuge über 7,50 m.
- Für kürzere Fahrzeuge (< 7,50 m) gibt es keine explizite zeitliche Begrenzung im Gesetzestext.
- Das Gesetz verweist auf Absatz 5, der zusätzliche Anforderungen wie Beleuchtung bei Nacht und Verkehrssicherheit enthält.
- Das Parken ist nur dann erlaubt, wenn keine Verkehrsbehinderung vorliegt und keine lokalen Verbote (z. B. durch Beschilderung) bestehen.
❌ Wo ist das Parken oder Übernachten verboten?
- Auf nicht genehmigten Flächen, wenn das Fahrzeug über 7,50 m misst und länger als 24 h steht.
- In Naturschutzgebieten, Stränden, archäologischen Stätten oder auf landwirtschaftlich genutzten Flächen – auch wenn keine Beschilderung vorhanden ist.
- Wenn Campingverhalten gezeigt wird (z. B. Markise, Tische, Grill), kann dies als illegales Campen gewertet werden – auch bei kürzeren Fahrzeugen 1.
🅿️ Was gilt als „Parkplatz“ in Griechenland?
Ein „Parkplatz“ im Sinne des Gesetzes ist:
- eine ausgewiesene Fläche, die durch Verkehrszeichen (z. B. P-42 für Wohnmobile) oder Bodenmarkierungen gekennzeichnet ist,
- oder eine genehmigte Fläche, die von einer Gemeinde, Hafen- oder Tourismusbehörde offiziell als Stellplatz ausgewiesen wurde.
Zitat (Übersetzung aus Gesetz 5209/2025):
„Das Parken darf nur auf geeigneten, umzäunten Flächen erfolgen, die von den zuständigen Gemeinden oder Behörden ausgewiesen wurden.“
→ Diese Regelung bezieht sich ausschließlich auf Fahrzeuge über 7,50 m
🛑 Fazit: Wo darfst du stehen, parken und übernachten?
| Fahrzeuggröße | Standort | Parken erlaubt? | Übernachten erlaubt? | Bedingungen |
|---|---|---|---|---|
| < 7,50 m | Außerorts, nicht beschildert | ✅ | ⚠️ (geduldet) | Kein Campingverhalten, Beleuchtung bei Nacht |
| > 7,50 m | Außerorts, nicht beschildert | ✅ max. 24 h | ⚠️ (nur innerhalb 24 h) | Danach nur auf genehmigten Stellplätzen |
| Alle Größen | Genehmigter Stellplatz (P-42/P-43) | ✅ | ✅ | Ohne Zeitlimit |
| Alle Größen | Privatgrundstück mit Erlaubnis | ✅ | ✅ | Keine gesetzliche Einschränkung |
| Alle Größen | Strand, Naturschutzgebiet, archäologische Zone | ❌ | ❌ | Verboten laut Umwelt- und Denkmalschutzrecht |
- Das Gesetz erlaubt das Parken nur dort, wo es nicht ausdrücklich verboten ist – und das schließt viele „offroad“-Flächen aus:
- Strände, Dünen, Wälder, landwirtschaftliche Flächen, archäologische Stätten und Naturschutzgebiete sind durch andere Gesetze (z. B. Umwelt- und Denkmalschutz) geschützt.
- Auch wenn keine Schilder vorhanden sind, kann das Abstellen dort als illegales Campen oder Umweltschädigung gewertet werden.
Verbot an sensiblen Orten
| Ort | Parken erlaubt? | Übernachten erlaubt? | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Archäologische Stätten | ⚠️ Eingeschränkt | ⚠️ Eingeschränkt | Nur auf offiziellen Parkplätzen, nicht auf Gelände oder Zufahrten |
| Naturschutzgebiete | ❌ | ❌ | Verboten durch Umweltrecht |
| Strandnähe (z. B. Küstenstraße) | ✅ | ✅ | Nur wenn kein Verbotsschild, kein Campen, kein Befahren des Strandes |
| Öffentliche Straße am Meer | ✅ | ✅ | Beleuchtung bei Nacht, kein Campingverhalten |
Strafen
| Verstoß | Strafe | Gesetzliche Fundstelle | Deutsche Übersetzung der Textstelle |
|---|---|---|---|
| Parken auf Behindertenparkplätzen oder -rampen | 1.000 € Bußgeld + Führerscheinentzug für 180 Tage | Art. 38 Abs. 2, 4, 13 | „Bei Parken auf Rampen oder reservierten Flächen für Menschen mit Behinderung wird ein Bußgeld von 1.000 € verhängt und der Führerschein für 180 Tage entzogen.“ 1 |
| Parken über 3 Stunden trotz Verstoßmeldung | Neue Ordnungswidrigkeit + ggf. Abschleppung | Art. 38 Abs. 9 | „Wenn das Fahrzeug länger als 3 Stunden nach Feststellung der Ordnungswidrigkeit stehen bleibt, wird eine neue Ordnungswidrigkeit festgestellt und das Fahrzeug kann abgeschleppt werden.“ 1 |
| Missachtung von Polizeianweisungen zum Verlassen verbotener Zonen | Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr | Art. 112 Abs. 16 | „Wer sich nicht an die Anweisungen der Polizei hält, z. B. zur sofortigen Entfernung aus einer verbotenen Zone, kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.“ 1 |
| Wiederholte Verstöße innerhalb von 5 Jahren | Erhöhte Strafen | Art. 38 Abs. 13 | „Bei wiederholtem Verstoß innerhalb von fünf Jahren werden die Strafen verschärft.“ 1 |
| Parken in Bereichen mit Verkehrsbehinderung (z. B. Schienen, Feuerwehrzufahrten) | Abschleppung + ggf. Geldstrafe | Art. 38 Abs. 9 | „Fahrzeuge, die den Verkehr behindern, können entfernt werden.“ 1 |
| Parken auf nicht genehmigten Flächen mit Campingverhalten (z. B. Markise, Grill) | Kann als illegales Campen gewertet werden | Umwelt- und Gemeinderecht (nicht im KOK direkt geregelt) | „Campingverhalten auf nicht genehmigten Flächen kann als illegales Campen geahndet werden.“ |
FAZIT und Abschlußinformationen
Der „GR“ hat als Lobbyverband Griechenland wieder für Vanlife geöffnet! DICKES DANKESCHÖN – A big, greek THANK YOU!
Aber es ist natürlich nicht mehr, wie es nie war… hä? Ja, die Toleranz hat logische Grenzen. Das sagt auch der Verband. Ein Beispiel aus dem Video: Ein Vanlifer hat einfach einen Zaun um sein ausgeufertes Camping gezogen und als ein Grieche hingegangen ist und sagte: „So geht das nicht!“ hat dieser Vollhonk ihn wohl gesagt: „Fass MEINEN Zaun nicht an!“ und wurde aggressiv. Ich sage es mal so… als Gast in einem Land so zu handeln – Das ist dermaßen irre, da müssen wir Camper vermehrt drauf achten und unsere Community einnorden! Durchsetzungsvermögen ist Anschiss mal Lautstärke zum Quadrat. Denn sonst sind neue Verschärfungen nur eine Frage der Zeit! Die Griechen wollen, sollen und haben JEDES RECHT IHRER HEIMAT (!) ihre eigene Landschaft zu genießen und zwar VOR JEDEM FREMDEN! Die große Gastfreundschaft auszunutzen… das verbietet sich.
Noch eine Anmerkung: Die neue Freiheit basiert ausschließlich auf die STRASSENVERKEHRSORDNUNG… das Gesetz zum Schutz der Landschaft BLIEBT UNVERÄNDERT BESTEHEN! Wer auf Nummer Sicher gehen will, der nutzt also besser nur richtige Parkplätze und beachtet bittet die Größe eurer Fahrzeuge: OVERLANDER über 7,50m werden es nach wie vor schwerer haben und besitzen nicht mehr die Freiheiten wie alle anderen.
Mit einem Wohnmobil unter 7,50 m darfst du:
- außerhalb geschlossener Ortschaften parken, auch auf naturbelassenem Gelände,
- auch über Nacht stehen, sofern:
- keine lokalen Verbote bestehen,
- du keine Umwelt- oder Eigentumsrechte verletzt,
- du nicht campst (also keine Markise, Tische, Grill etc.),
- du bei Nacht Beleuchtung einschaltest (Positions- oder Parkleuchten),
- du den Verkehr nicht behinderst.
❌ Was bleibt verboten?
- Das Befahren oder Abstellen in Naturschutzgebieten, auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, in archäologischen Zonen oder auf Strandflächen – auch ohne Beschilderung.
- Das Campen auf nicht genehmigten Flächen.
- Das Parken über 24 h, wenn dein Fahrzeug über 7,50 m misst.
