E-Scooter – Wozu? Was beachten?
Der E-Scooter: Viele Hassen diese Teile, etliche mieten sie und einige haben einen. Welchen? Warum? Was muss man beachten? Dazu gebe ich Hinweise, wenn ihr weiterlest.
Disclaimer
Ihr wisst, was kommen muss: Ihr seid selbst verantwortlich für euer Handeln. Ich bin kein Jurist – Dies hier ist keine Rechtsberatung! Auch wenn ich mir Mühe gebe, können Aussagen strengformal fehlerhaft sein. Schaut also selber in die Gesetze, wenn euch etwas komisch vorkommt und kommentiert gerne!
Was ist ein e-Scooter?
Laut deutschem Recht ist ein e-Scooter ein Kraftfahrzeug der Klasse: „Elektrokleinstfahrzeug“
Das hat so einige Eigenschaften zur Folge, die dieses Fahrzeug im Prinzip deutlich gegenüber einem Pedelec (Fahrrad mit Elektrohilfsantrieb) benachteiligen, ich fasse mal zusammen:
- Jede Veränderung an diesem Fahrzeug unterliegt besonderen Auflagen! Wer wesentliche Teile austauscht, auch etwa den Lenker oder gar Bremsen, der verliert die Zulassung, wenn diese Teile nicht für genau dieses Fahrzeug freigegeben sind. (Durch wiederum eine ABE, oder allgemeine Freigaben)
- Das Kraftfahrzeug muss über eine ABE für den Europäischen Straßenverkehr verfügen, also eine s.g. „ABE“-Nummer haben.
- Das Kraftfahrzeug muss (wie eine Mofa) versichert sein. Diese Haftpflichtversicherung drückt sich in einem mitzuführenden Versicherungsschein und einer für ein Jahr gültigen Versicherungsplakette aus. Zum 1.3. eines jeden Jahres wird mit einer anderen Farbe das kommende Jahr versichert.
- Der e-Scooter ist generell für EINE Person zugelassen und
- … verfügt über KEINE SITZGELEGENHEIT.
- Das Elektrokleinstfahrzeug hat eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h (Plus Toleranz bedeutet: Bis 22 km/h ist okay – Darüber wird es teuer.)
- Wer dieses Fahrzeug bewegen möchte, muss mindestens 14 Jahre alt sein. (Beim Pedelec gibt es so eine Beschränkung nicht und die unterstützen bis 25 km/h).
- Eine Helmpflicht besteht NICHT.
- Es wird kein Führerschein benötigt.
- Es ist KEIN Anhängerbetrieb zulässig.
- Ein e-Scooter ist KEINE ELEKTROMOFA (Die gibt es auch, es gibt auch Elektromotorräder und zwar auch welche, die 200km/h schnell sind… )
Wer einen nicht zugelassenen Scooter, den es wesentlich besser ausgestattet und schneller für weniger Geld gibt, im Straßenverkehr bewegen will, der bekommt ihn schlichtweg nicht versichert. Außerdem gilt noch eine „Kleinigkeit“ zu beachten: Fahrzeuge bis 20 km/h sind Führerscheinfrei. (Das Pedelec ist ein Fahrrad… keine Mofa…. daher gehen auch 25 km/h – Mehr aber auch da nicht!) Du bekommst also DOPPELT eines auf die Mütze: Fahren ohne Pflichtversicherung plus, wenn Du über keinen Moppedführerschein verfügst: Fahren ohne Fahrerlaubnis plus Fahren eines nicht für den Straßenverkehr tauglichen Gefährts… plus, plus, …?!
Ich möchte noch einmal explizit auf etwas hinweisen, was zu leicht vergessen wird: Alle Teile, die ihr an ein Kraftfahrzeug anbaut, müssen entweder eine für dieses Fahrzeug zugelassene Bauart NACHWEISEN (!) oder ihr müsst sie beim TÜV eintragen lassen! Ein "Roller" ist ein Kinderspielzeug, ein "E-Scooter" ist ein Kraftfahrzeug, genauer: Ein Elektrokleinstfahrzeug! Wie komme ich darauf: Mein Scooter ist leider nicht mit Blinkern von Werk aus ausgestattet. Somit muss ich, wie beim Fahrrad, die Hand vom Lenker nehmen... und meinen Abbiegewunsch durch Stürzen in die jeweilige Richtung anzeigen. Da mein Blutvorrat aber auf knapp 6 Liter begrenzt ist, wäre so ein Blinker schön nachzurüsten... kostet nix, wenn es die hellen, super Teile mit USB Aufladung und extrem guter Sichtbarkeit sind: Keine 20 Euro. Sobald die dinger eine entsprechende Zulassung haben, kommen da kacklige Batterien rein und die Dinger sind dunkel. Ergo: Ob Gepäckträger, Blinker oder irgendwelche anderen Bauteile: SOBALD DIE AM FAHRZEUG ANGESCHRAUBT SIND, müssen sie zugelassen und oder eingetragen sein. (Wo rein man das tun soll beim Roller, der ja nur eine ABE und keinen Fahrzeugschein hat...? Es kann sein, dass sogar der ganze Roller nochmal abgenommen und eine ABE... -> WTF?! Sicherheit in allen Ehren, aber Deutschland: Du machst mich echt fertig!) Ergo: Kauft zur Not den Mist mit Zulassung und erspart euch Diskussionen. WAS IHR NICHT EINTRAGEN MÜSST... das sind nicht mit dem Fahrzeug verbundene Teile. Kennen wir vom Fahrrad schon: Willst Du es hell? Nimm eine HARDCORE STIRNLAMPE... die gehören zur "PERSÖNLICHEN AUSRÜSTUNG" und... hmmm: Ich weiß es nicht (kein Tipp: Ich weiß es wirklich nicht!) wenn man sich so einen Blinker an den Gürtel spaxen würde, was wäre dann? Man hat definitiv die Richtung angezeigt durch diesen Blinker. Außerdem ist er nicht am Scooter befestigt. Also: Hat man da noch irgendwas falsch gemacht, beanstandenswert durch die Rennleitung? FRAGE GEHT AN DIE COMMUNITY! In diesem Zusammenhang: Hände und Armlängen sind auch nicht genormt. So ein Kinderarm ist ja eine andere Dimension, als ein Erwachsenenarm und IMO steht auch nirgends, dass man den Arm raushalten muss... STOP! Doch: Es steht in der Verordnung, dass ein HANDZEICHEN zu geben ist. Moment... und wenn ein Blinker vorhanden ist? AHHHH! Ich kann nicht mehr! Ich lass das hier mal. Dieses Land macht mich echt mürbe... Gesunder Menschenverstand: Wurstblinker geht nicht, es sei denn man ist Werner. Alles andere - Leute: Lasst doch die Kirche mal im Dorf - Aber da kommen wir gleich nochmal zu, wenn es darum geht, wo man mit dem Ding fahren darf...
ANMERKUNG an dieser Stelle: Hier zeigt sich der Bürokratiewahnsinn Deutschlands. Verwarnungen können Polizisten vor Ort klären, Bußgelder kassieren und das ist okay so. Da seltenst (!) eine Verurteilung bei den Straftaten über eine Geldstrafe hinaus stattfindet, machen so „Killifitz“-Straftaten wie „getunte Fahrzeuge“ unsere Gerichte dicht – Für echte Straftaten gegen das Leben, gegen die Freiheit oder Raub und so etwas, stehen demzufolge weniger richterliche Kapazitäten zur Verfügung. Besser wäre es: Fahrzeuge einzhiehen, Geldstrafe polizeilich verhängen und wenn der Delinquent meint im Recht zu sein, dann muss er klagen bei Straftaten, die absolut eindeutig ersichtlich im Straßenverkehrsumfeld sind. Sollte auch für Autos gelten und Italien macht das ja! Biste Du da 50 km/h drüber, ist Dein Auto weg – Basta ohne Pasta. So, zurück zum Thema:
Kurze Übersicht: Was darf man mit so einem Ding?
Na ja… das ist verwirrend und soll tatsächlich geändert werden zu 2025. (Dann wird es sicher von mir ein Update geben!). Es gibt eine EKFV – Elektrokleinstfahrzeugverordnung. Natürlich! Wir sind ja in Deutschland.
Ich verlinke euch das mal:
Was wäre einfach? Genau: Da die Dinger sogar langsamer fahren als ein Pedelec, könnte man einfach sagen: Die Teile sind schlichtweg den ohnehin schnelleren Fahrrädern gleichgestellt, was das Bewegen im Straßenverkehr angeht UND GUT.
Obacht: Wir sind in Deutschland – SO IST ES NATÜRLICH NICHT! (Dies soll aber eventuell so kommen… )
Somit gilt:
- Ist ein verpflichtender Radweg vorhanden, musst Du diesen Radweg benutzen. BLAUES SCHILD für Räder gilt auch für Scooter!
- Ist ein nicht verpflichtender Radweg vorhanden, müssen Fahrräder ihn nicht benutzen – DU MIT DEN SCOOTER ABER SCHON!
- Ist mit einem weißen Zusatzschild das Radfahren erlaubt (Radfahrer frei) – so gilt dies für Scooter NICHT!
- Scooter dürfen nicht auf dem Gehweg fahren (aber geschoben werden).
- Scooter dürfen dadurch NICHT in Fußgängerzonen gefahren werden, auch wenn Fahrräder erlaubt sind! (Da muss man schieben)
- Um die Verwirrung zu maximieren: Sind Einbahnstraßen für Fahrräder in Gegenrichtung freigegeben, so darfst Du da allerdings auch rein.
- Straßen müssen benutzt werden, auch wenn sie „nicht zumutbar“ sind… (Es ist halt ein Kraftfahrzeug! Ein Fahrrad muss andersherum einen Radweg auch dann nicht benutzen, wenn er vorgeschrieben aber nicht zumutbar ist! SINN: Nur gesetzlich. Regelung ist GEFÄHRLICH für Scooterfahrer! Beim Auto ist klar: Wegen Schlaglöcher auf der Straße darfst du nicht auf den Gehweg ausweichen… Sinn beim Scooter: NICHT ERFASST! DRINGENDE NACHREGULIERUNG NÖTIG!)
Hä?! Okay… Logisch ist das alles nicht und unnötig kompliziert. Jedes Fahrrad ist schneller als ein legaler Scooter und es gilt zu hoffen, dass man den ganzen Quatsch sein lässt und die Scooter einfach explizit einem Fahrrad in allem Belangen gleichstellt, zumindest für die 20 km/h Scooter.
Nochmal ein Satz zum Bürokratiemonster
Nochmal: Diese Spießbürgerei und diese Fetisch zum Regulieren?! Kann es sein, dass wir zu viele sich Verantwortlichfühlende sitzen haben, die sich um Dinge kümmern, die dem gesunden Menschenverstand einfach geschuldet und nicht unbedingt „verordnet“ werden müssen?!
Gibt es zahlreiche Vollpfosten da draußen? OH JA! Aber die kümmern sich ja TROTZ VERORDNUNGEN und REGELUNGEN NICHT UM VERBOTE! Selbst dann, wenn die Polizei sie darauf hinweist machen die ja fleißig weiter. Überregulierung trifft dann nur die, die immer weiter eingeschränkt werden, aber die, die Unfug treiben, denen ist das völlig egal. Würde man nicht e-Scooter, sondern Tretroller in den Städten verteilen, würden sich mit exakt denselben Folgen Partypeople zu dritt die Knochen brechen oder wenn so viele Leihräder stünden, wie diese e-Scooter – SAME. Wir wollten doch weniger Bürokratie wagen? Fehlanzeige. Immer schlimmer wird das und führt dazu, dass wirkliche BASICS von der Polizei gar nicht umgesetzt werden können: Wer auf Zulassungsnummern bei nachgerüsteten Blinkern achten muss, hat weniger Kapazität um besoffene abzufangen… logo, oder?! Und trotz absolut ausreichender Anzahl Polizisten ist völlig ausreichend: Es ist die schiere Anzahl an Aufgaben, die oft völlig überflüssig sind, die sie wirklich ans Ende ihrer Leistungsfähigkeit bringt! In der Judikativen, also Rechtsprechenden Säule unserer Gewalten sieht das nicht anders. Nur die Gesetzgebende… die gibt alles, um es den beiden anderen so richtig zu besorgen! Leider Gerät die Sicherheit dieses Landes auch seine Grenzen, darum ist weniger hier mehr: Weniger Killefitz und mehr wirklich Notwendiges, was dann auch durchsetzungsfähig ist.
Wieso sind e-Scooter dann so attraktiv?
Na ja: Als Mietfahrzeuge der „LAST MILE“ sind sie unglaublich attraktiv.
Wer eine flotten Schritt drauf hat, der wird über einige km Strecke eventuell 6 km/h drauf haben. Im Sommer wird sich das gepflegte Bürooutfit aber in ein durchgeschwitztes Saunahandtuch verwandeln und für wenige Kilometer sind durchaus einige zehn Minuten einzuplanen.
Darum stehen in größeren Städten dem einen zur Pein, dem anderen zum Wohl diese bereits angemeldeten e-Scooter herum, die man mieten kann. Handyapp, bezahlen und ein paar Kilometer machen mit bis zu 20 km/h ohne völlig fertig anzukommen. Darum sind die Dinger so beliebt und sie „dürfen“ dann sogar am Ankunftsort abgestellt verbleiben. Leider werden sie meist achtlos irgendwo, irgendwie abgekippt und das in großen Mengen, so dass es kein schöner Anblick ist und sogar Sehbehinderte Menschen und ältere mir ihren Rollatoren gefährdet werden. Wenn Du nachts über umgekippte Roller fällst, tust Du Dir natürlich auch weh.
So meinen die einen, ein „Verbot“ muss her – Natürlich. Wenn dem „Michel“ nichts einfällt und er den Sinn in irgendwas nicht teilt, ist er sofort für Verbote und Strafen. Wie wäre es aber, wenn Passanten, die einen umgekippten Rollen mitten auf dem Fußweg sehen und körperlich meist durchaus dazu in der Lage wären, diesen Roller dann einfach aufrecht wieder zur Seite stellen? Dauer: 15 Sekunden und man hätte etwas Gutes getan. Nein: Das kommt natürlich überhaupt nicht in Frage! Eher das Gegenteil ist manchmal der Fall, so dass e-Scooter auch mal Vandalismus zum Opfer fallen. Wobei es aber eines zu beachten gibt: Es gibt auch private e-Scooter im Eigentum nicht von großen Verleihfirmen, sondern im eigenen Besitz.
Dabei muss man sagen: Scooter, die zugelassen und geeignet sind über längere Zeiträume durchzuhalten, sind nicht günstig. Es gibt nur wenige brauchbare Modelle unter 1000€ und kein ernstzunehmendes unter 500€. Wer dadurch aber auf ein Auto verzichten kann, da seine täglichen Wege zu fuß zu lang wären, keine Öffentlichen Verkehrsmittel fahren und das halt die Alternative ist – Der trägt sehr positiv für eine Entspannung des Stadtverkehrs bei.
Ich nicht, sage ich gleich dazu. Wir haben einen Scooter gekauft aus anderen Gründen: Wir fahren als Wohnmobil einen kleineren Kastenwagen von 5,99m Länge. Würde wir uns einen Fahrradträger fest montieren, kämen immense Kosten auf uns zu – Zum einen sind die stylischen Träger, die man hinten am Sprinter und Co. gerne in militärisch taktischer Ausführung sieht, arschteuer! Gerne musst Du, um Dein Fahrrad an die Tür spaxen zu können mit 4000€ und mehr rechnen! Nennt es Geiz oder Restintelligenz: Das gebe ich nicht aus und finde diese Preise eher Fantasterei – Aber sie werden natürlich gezahlt. Es gibt noch einen Grund: Anbauten werden in die Fahrzeugpapiere eingetragen und in unserem Fall käme unser Fahrzeug über 6m und müsste gelbe Seitenleuchten nachgerüstet bekommen. Das kostet dann nochmal zusätzlich und es gibt Nachteile für Fahrzeuge über 6m, etwa auf Fähren oder Campingplätze, die dann auch teurer werden.
Kurzum: Es gibt auch ein einziges, sehr interessantes Faltfahrrad, welches speziell für solche Einsatzgebiete gemacht ist. Das schlägt dann mit knapp 2500€ zubuche und stellt durch die kleinen Reifen nur einen Kompromiss da. Wir haben aber schon vollwertige Räder.
Somit sind wir beim e-Scooter gelandet. Wenn wir Radtouren planen, muss ohnehin ein Anhänger für unseren Hund mit und dann kommt eben der Fahrradträger auf die Anhängerkupplung. Dann gehen aber die Türen hinten nicht auf. Es gibt spezielle Lösungen für so etwas… korrekt: Gegen Einwurf von tausender Münzen. Günstig ist heute in diesem Segment, welches boomt, gar nichts mehr.
Sinnvoll für Wohnmobilisten? Warum?
Der Scooter dient nicht dem Sport oder irgendwelchen sportlichen Aspekten. Man stellt sich drauf und fährt dorthin, wo man hin muss. In unserem Fall ist dies zum Einkaufen.
Sehr oft haben wir wunderschöne Stellplätze erlebt, jedoch ohne jegliche Einkaufsmöglichkeiten. Sind diese dann einige Kilometer weit weg, ist der Weg zu fuß nicht mehr so richtig zu bewerkstelligen. Wenn dann noch die Zeit drängt, weil man morgens auf die Piste möchte, oder aber weil die Geschäfte demnächst schließen – Dann muss ein Gefährt her, welches einige Male so schnell ist, wie man es zu fuß wäre und zudem kompakt genug, um in den „Keller“ des Van zu passen. Also einfach ein Roller kaufen und gut? PAH! VON WEGEN! Schauen wir mal:
Meine Wahl… Es gibt Kriterien zu beachten!
Ich bin auf reinen Straßenrollern gefahren und hatte stets ein komisches Gefühlt, völlig unsicher. Auch bin ich mir nicht sicher, wie viel Zuladung diese Mietscooter eigentlich haben. Auf unbefestigten Wegen geht dann schnell gar nichts mehr. Auch auf Messen gibt es extrem Kompakte, hochwertige und zudem belastbare Scooter. Da die aber sehr kompakt sein sollen, sind die Räder so klein, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass die was taugen.
Nach viel umsehen habe ich folgende Kriterien:
- Räder mindestens 10 Zoll Durchmesser
- Stabiles, ovalisiertes Lenkerrohr.
- Breites Fußbrett
- Rekuperation
- Reichweite über 50km auch mit meinem Gewicht
- Mein Gewicht plus einen vollen Rucksack.
- Federung, die auch wirklich Bodenkontakt auf Abwegen zulässt.
- Agilität und Spaßfaktoren: HIER NEBENSÄCHLICH! (Die Wahl müsste deutlich anders ausfallen, wenn man einen sportlichen Offroader sucht!)
- Stabilität und Verarbeitung.
- Freilauf ist gut: Wenn Akku leer, kann man sich noch „tretend“ fortbewegen. Besser als schieben, vor allem bergab.
und natürlich das Wichtigste:
- Homoligisierte Version – Also MIT ABE, also versicherungsfähig.
- Am Besten es sind BLINKER gleich mit angebaut, die gehören dann zur ABE dazu und sind zugelassen und dürfen statt Handzeichen benutzt werden.
Sinnvolles Zubehör
Kurz und knapp:
- Ich mag die „Lenkertaschen“ nicht und setze stattdessen auf einen guten Rucksack mit Hüftgurt, der fest sitzt und 30 Liter fasst.
- Handschellenschlösser: Tja… das sind wohl die angesagten Schlösser, um den Scooter zumindest bei geringem Klaurisiko mal anzuschließen.
- Blinker: Es gibt Nachrüstsätze… besser ist es, wenn der Scooter bereits Blinker verbaut hat. Hände vom Lenker nehmen ist nicht so der Weisheit letzter Schluss…
- Werkzeug: Wer Luftreifen hat, muss auch Werkzeug besitzen, um da was zu reparieren. Generell kann sich immer mal was lösen und so ein Universalwerkzeug tut dann gute Dienste
- Bürste/Tuch und Tasche: Schön ist es, wenn der eingesaute Scooter vor dem Verstauen gereinigt und in eine Tasche kommt, bevor er unters Bett gestellt wird. (Tip ist natürlich immer darauf zu achten, ob man durch Hundekot gefahren ist und wo der dann überall klebt! Sonst gibt es nachts ein erwachen… Lieber zur Rechten Zeit die Sauerei beseitigen, so unangenehm das auch ist – Einmal verladen stinkt der ganze Van – Gilt übrigens auch für Schuhe und korrekt: Mit Fahrräder hat man das Problem nicht.)
Alternativen für den Van?
Wer das Geld opfern will: Ein gutes Klapp-Pedelec oder das gute, alte Klapprad. Aber obacht: Der Platzbedarf ist wesentlich größer, wenn es nicht ganz spezielle Bauweisen hat. Problem ist bei den richtig guten Klapprädeln und Pedelecs: Der Preis. Da liegt man pro Rad schnell bei 2500€ und ganz ehrlich: Vollwertige Räder für ausgedehnte Touren sind das dann einfach auch nicht!
Wer übrigens zwei Fortbewegungsmittel braucht – Ja, sorry: Wir packen dann einfach unsere vollwertigen AT-Pedelecs auf den AHK-Träger und gut. Denn zwei Offroadroller passen dann auch nicht in den Keller. Zwei von diesen 7 Zoll Last-Mile-Dingern mit 40km Reichweite und 100kg Zuladung aber schon. Man muss eben wissen, was man haben möchte: Die Eierlegendewollmilchsau ist noch nicht erfunden.