Gasflaschen im Wohnmobil
Vor der Tour am Besten mit vollem Gasvorrat starten. Wenn die Heizung im Winter davon abhängt und sogar Wasser vor dem Vereisen und somit Schäden im Wohnmobil geschützt werden muss, dann ist der Tausch alternativlos. Äh: Falsches Satzzeichen! Es gehört ein großes Fragezeichen dahin und warum erfährst Du, wenn du weiter liest… (NEU: „entemotionalisierte Fassung“
Gas im Wohnmobil
Gas wird im WoMo zum Kochen und zum Heizen benutzt. Manchmal laufen auch s.g. Absorberkühlschränke über Gas. Der Vorteil lag vor Jahren noch in dem Umgehen der als seinerzeit „unzuverlässig“ und „wartungsaufwendigen“ Dieselheizungen sowie darin, dass schlichtweg nicht genug Strom aus den Batterien bereitgestellt werden konnte, um die Versorgung anderweitig lösen zu können.
Stand der Technik in Punkto Gasfreies Fahrzeug
Heute gibt es entweder Hybride Fahrzeuge oder sogar bereits gasfreie Fahrzeuge. Dann werden die WoMo mit einer üppigen Batteriekapazität von mindestens 300AH ausgestattet, aber immer noch auf 12V Basis, da die meisten Basisfahrzeuge auch immer noch 12V Bordnetz bieten und während der Fahrt über die Lichtmaschine geladen werden soll. Auf dem Dach sind dann mindestens 200 Watt Solar verbaut und wer dann nicht stundenlange Kochorgien veranstaltet oder im Winter mehrere Tage fest irgendwo steht: Voila! Gasfreies Fahrzeug. Man könnte meinen, das sei auch besonders ökologisch – Aber ganz klar: Nein. Ein Gasfreies Fahrzeug ist heute noch mit einer schlechteren Ökobilanz versehen, wenn es ganzjährig in dunklen Ländern betrieben wird und eines darf man nicht vergessen: Sobald geheizt werden muss, setzt die schmutziger verbrennende Dieselheizung ein. Diese ist heutzutage (Auch TRUMA bringt in 2025 ein Update der Combi D heraus…!) wesentlich zuverlässiger und nicht mehr so wartungsintensiv wie damals. Aber eine Gasheizung ist dennoch zuverlässiger und wartungsärmer – Benötigt aber die olle Gasflasche und die Dieseheizung nur einen Rüssel in den Fahrzeugtank.
Gasfrei bedeutet also nicht, dass elektrisch geheizt wird! Das ist mit der zur Verfügung stehenden Energie aus Akkuversorgung schlicht ebenso wenig möglich, wie ein adäquater Klimaanlagen betrieb. Die Heizung besitzt mindestens 4 kW Leistung und nun mal zu den Fakten: Wer aus einem 12V System, also einer Batteriespannung von so um die 13V, eine Leistung von 120Watt entnehmen muss, muss einen Strom von 10 Ampere bewegen. Das ist das, was so ziemlich jedes WoMo heute noch in den Zigarettenanzünder-Steckdosen, oder diesen 12V-KFZ-Dosen bereitstellt. Wer 1200 Watt Leistung benötigt, um z.B. zwei kleine oder ein echt brauchbares Induktionskochfeld zu betreiben, muss sich Gedanken machen, wie es 100 Ampere durch sein Fahrzeug transportieren möchte: Das notwendige Kabel muss mindestens 75mm² besitzen und es gibt dann zur Auswahl die genormte Größe der 95 mm² Kabel! Das gehört zur Wahrheit auch dazu, bei 5m Kabellänge übrigens. Macht niemand, denn es kommen natürlich Wechselrichter zum Einsatz. Diese haben in der Leistungsklasse von 3000 Watt aber einiges an Gewicht und deren Zuleitungen sind schnell mehr als daumendick und der Platz? In einem Kastenwagen ist Gasfreiheit daher eine kleine Herausforderung, aber am Ende entfällt in der Tat die Gasflasche – Nur hat man nicht unbedingt mehr Platz, denn Akkus und notwendige Elektronik nehmen auch massiv Platz ein und haben ihr Gewicht.
Gasflaschen – Tauschflaschen
Wer Gas nur zum Kochen benutzt, der hat eventuell 500ml „Deodosen“ in einem kleinen, mobilen Kocher. Oder es werden 2kg Flaschen oder halt andere, ganz kleine Flaschen benutzt, die ihren Preis haben. Die Regel ist eine 11kg Gasflasche. Seltener, aber verbreitet sind auch die 5kg Flaschen. Gewicht wird gespart, indem man auf Aluflaschen setzt, deren Korpus aus Leichtmetall Aluminium hergestellt sind. Das ganze wird im speziellen, stets belüfteten Gaskasten aufbewahrt und zwar Stand heute stets so, dass die Flaschen entnehmbar sind. Ab 2025 ist in Deutschland wieder eine TÜV Abnahme fällig.
LINK dazu: Gasprüfung für Wohnwagen und Wohnmobile beim TÜV NORD
Das Intervall beträgt 24 Monate. Der Preis liegt bei rund 55€, also auf das Jahr gerechnet rund 25€. Gasfrei spart man sich diesen Preis. Auch dann, wenn mal eine Gasanlage verbaut war – Aber außer Betrieb genommen wird und zwar auch durch Laien! Wo nix drin ist, kann nicht abkassiert werden – Aber dazu später noch mehr, denn es gibt da eine ganz gewaltige Sauerei, bei der Bundesadler, der Wappenvogel unseres Landes, ganz gewältig ein Stück von einer Banane abbeißt… wer die Andeutung nicht versteht, kann einfach weiter hinter lesen worum es geht.
Normale Tauschflaschen, die eine fest verbaute (!) Gasinfrastruktur bedienen, müssen also vom TÜV abgenommen werden und zwar ab 6/2025 und alle 24 Monate wieder. Wer nur mobile Kocher verwendet, auch wenn diese im inneren des Fahrzeugs betrieben werden, muss nicht alle 2 Jahre zur Abnahme. Ebenso wenig müssen IMHO Dieselkochfelder abgenommen werden, aber die können sinnvoll (chinesische Fahrzeuge tun dies traditionell!) nur außerhalb des Fahrzeugs benutzt werden und stellen für Deutsche Anforderungen keine Alternative dar. Kochen auf Ceranfelder hingegen schon: Wer mit Strom kocht und Diesel heizt und dessen Kühlschrank über Strom läuft, wie Kompressorkühlschränke, der erspart sich auch diese Prüfung. Ach ja: Ausländische Fahrzeuge werden die Prüfung übrigens auch nicht abverlangt bekommen, da ein bestimmter Zweckverband vorerst die Machtgriffel nur über Deutschland ausstreckt. Aber: Man arbeitet mit der Lobby natürlich bereits europaweit an einer „Verbesserung der Sicherheit“, denn wer kennt nicht diese ewigen Meldungen, wenn ein paar mal die Woche ein Camper explodiert aufgrund fehlerhafter Gasinstallation.
Es gibt aber noch einen Nachteil: Man kann Restgas nicht vergüten lassen – ABER Restgas ist bare Münze bei der Wiedebefüllung der Tauscher. Geil, wa?! Also: Du willst im Februar an die See, musst mit Gas heizen. Vorsichtshalber tauscht man also die Flaschen, damit die Heizung auch durchhält, im Idealfall mit einer Duocontrol, die bei leerer Flasche eins auf die andere umschaltet, denn in der Regel sind zwei 11kg Flaschen verbaut. Sicher ist sicher – aber teuer und die Betreiber der Flaschen haben gut lachen! Wenn du 2..3kg zurück gibst, muss man 2..3kg weniger auffüllen und die Flasche dann wieder im Umlauf bringen. Natürlich für den vollen Preis und zurück bekommst Du auch nichts. Dein Problem eben! Da geht durch „Sicherheitshalber Tauschen“ so manch Euro in die Rendite der Unternehmen, das ist wohl sicher!
Übrigens hat das Gasflaschending noch ein Problemthema: Die Tauschflaschen sind Länderspezifisch. Die Anbieter in Deutschland sind in Spanien nicht vertreten und so weiter. Also sammeln sich im Laufe der Zeit einige im jeweiligen Land unbrauchbare, da untauschbare Behälter an, die man zuhause erstmal lagern muss oder man gibt sie nach Verlassen des Landes zurück und muss dann erstmal eine Tauschstation finden im neuen Land, die nicht nur tauscht, sondern auch verkauft! Ist schon ein Thema für die, die länger unterwegs sein wollen.
Gastankflaschen
Es gibt aber eine Alternative: Gastankflaschen. Das sind Flaschen, die nicht nur der Betreiber von Tauschgeschäften füllen darf, sondern jedermann an der Gastankstelle, wie ein Gasfahrzeug betankt!
Praktisch, oder? So hatten viele Euro- und Weltenbummler recht schnell diese Tankflaschen an Bord, denn muss nun nicht vorsichtshalber viel Gas verschenken und die neue Flasch natürlich dennoch komplett bezahlen (Auch hier hätte der Gesetzgeber ja eine „Restvergütung“ auferlegen können…) – Nein: Man tankt einfach vorsichtshalber wieder voll oder man tankt generell voll und dank zahlreicher Adapter geht dies europaweit! Denn es gibt über 3000 Gastankstellen in Europa und die eine Flasche ist europaweit betankbar: Adapter dran, tanken und gut. Das Ganze hat aber einen Haken und der kommt jetzt:
Neue Regelungen Ende 2025
Gasprüfungen
Bis zum Jahr 2019 waren Gasprüfungen für die fest verbauten Gasanlagen im Fahrzeug Pflicht. Dann wurden sie abgeschafft. Es gab zwei bekannte Unfälle im „Prüfungslosen“ Zeitraum: Einer ereignete sich 2019 in Niedersachsen und einer 2020 in NRW. Im ersten Fall war ein undichter Gasschlauch die Ursache und im zweiten Fall ein defekter Herd. 2018 ereignete sich übrigens trotz Gasprüfung ein Unfall in Bayern, wo ein Gasleck zur Explosion führte. Die beiden Unfälle in 2019 und 2020 werden von jeweiligen Profiteuren einer Gasprüfung angeführt. Denn die Prüfungen durfte damals und wird in Zukunft auch nur ein fortlaufend geschulter Experte durchführen dürfen. Wird? Korrekt:
Die Gasprüfungen kommen zurück: Ab Juni 2025 sind Gasprüfungen wieder verpflichtend notwendig und zwar alle 2 Jahre. Die dann auflaufenden Kosten werden ca. 60€ betragen, schätzt man.
Der Ablauf einer Gasprüfung in Kürze:
- Überprüfung von Dokumenten (Anleitungen, Genehmigungen, vor allem aber die Bescheinigung der letzten Gasprüfung und/oder Abnahme)
- Sichtprüfung: Sind Risse oder Beschädigungen erkennbar? Sind die Flaschen korrekt befestigt? Zustand der Geräte und Leitungen und Verbinder, etc.
- Es folgt die Dichtheitsprüfung: Die Flasche wird abgetrennt und stattdessen eine Luftpumpe mit Rückschlagventil benutzt, um 150mBar auf das System zu bringen. Dann erfolgt eine 10 minütige Wartezeit und ein erneuter Blick auf das Manometer: Als bestanden gilt die Prüfung, wenn der Druck um nicht mehr als 10mBar gefallen ist in diesen 10 Minuten.
- Die Funktionsprüfung aller angeschlossenen Geräte folgt: Verbrennen sie sauber? Irgendwelche Abgase im Innenraum? Funktioniert der „AUS“-Schalter am Fenster oberhalb des Kamins bei Wohnmobilen, sofern vorhanden?
- Überprüfung des Abgassystems: Mittels Messgerät wird geschaut, ob die Abgase auch dahin gelangen, wo sie hingehören – Nach draußen. Sind Beschädigungen vorhanden am Auspuff? Sind eventuell nicht genehmigte Bauteile verbaut, wie z.B. die allseits beliebten Kondenswasserabweisen… (!) – Dann ist zu bewerten, ob die Zulassung generell erlischt. Kein Witz!
- Prüfbescheinigung ausstellen und Tschüss.
Die Gesamtdauer ist unterschiedlich. Die schnellen Prüfer schaffen die Prüfung tatsächlich in 15 Minuten und generieren einen ordentlichen Stundenlohn – Die peniblen oder neuen Prüfer können auch mal eine halbe Stunde dran sitzen. Auch dann: Der Stundenlohn, also die Kosten und der Sinn dieser Prüfung werden durchaus kontrovers diskutiert. Ich kann mich hier trotz anfänglichen Gemaule nicht auf eine Seite schlagen. Die Kosten sind hoch und ob das Intervall wirklich nur 2 Jahre betragen muss, selbst bei neuen Anlagen – Das stelle ich durchaus in Frage. Der Zweck ist aber durchaus gut, so kenne ich manch Schrauber, der eher ein Frickler ist und wenn so einer neben Dir steht auf dem Stellplatz und sein Gefährt wird zur Bombe, bist du auch weg vom Fenster – Auch wenn ich selbst über entsprechendes Prüfwerkzeug verfüge, um Schläuche und Verbinder sicher selbst zu tauschen, was nämlich keine Raketenwissenschaft ist! So fühlen sich die einen sicherer durch Prüfpflicht, die anderen bevormundet und den meisten Bürgern geht das tangential am Auspuff vorbei, weil sie halt nicht die Bohne betroffen sind.
In Österreich und den Niederlanden gibt es übrigens eine Gasprüfungspflicht. In Österreich beträgt das Intervall auch 2 Jahre.
Viele Änderungen bei den Regulierungen der Gastankflaschen
Gleich vorab: Wer hier betroffen ist, diskutiert ganz heiß die aktuelle Entwicklung und zwar insofern kontrovers, dass die Verbände als Lobby eine eigene Agenda gegen den gesunden Menschenverstand und in den Augen einiger sollte man auch man schauen, ob das, was gerade geschieht wirklich legal ist. Ich beschränke mich hier, da ich kein Jurist bin, darauf es aus Sicht der Kunden als mindestens nicht legitim anzusehen! Aber dazu beim Schlusswort zu Gastankflaschen mehr.
Wo kommen wir her? Am Anfang schuf Gott Himmel und Erde… nee, wartet mal: Falscher Spickzettel. Also: Am Anfang boten einige Hersteller wie Alugas Flaschen an, die sich zur Selbstbetankung eignen. Dabei wird ganz einfach Autogas an einen der immerhin über 3000 (!) Gastankstellen getankt. Die Vorteile liegen auf der Hand oder lest oben nochmal nach. Diese Flaschen wiesen am Anfang keine besonderen Sicherheitsmerkmale auf und wurden halt aus dem Gaskasten entnommen, auf den Boden gestellt und betankt. Dabei muss man wissen: Es gab keine automatischen STOP und so übertankten einige die Flaschen, was in der Tat gefährlich werden kann.
Die Gastankflaschen dürfen nur zu 80% gefüllt werden. Also im Prinzip wie die anderen Gasflaschen auch, die wir tauschen. Aber bei Tauschflaschen achtet halt der Tauschanbieter darauf, dass dies eingehalten wird und jetzt zu verlangen, dass auch ein technisch Uninteressierter die Technologie beherrscht? NEIN! Der zweite Schritt lag auf der Hand: Es muss eine Prüfung her für die Pullen. Es entstand die ECE 67.01 Norm. Dort werden Materialien vorgeschrieben, also dessen Eigenschaften und so weiter. Auch ein automatischer 80% Füllstop wurde zur Pflicht, um die Flaschen relativ eigensicher zu machen.
Als weiterer Schritt fanden dann mehr oder weniger dubiose „Pflichten“ Einzug: Die Leitungen durften (und dürfen bis Stand HEUTE, denn dieser Stand bildet die Norm ab, die noch bis Q4 diesen Jahres gültig ist…) nur fest sein, also Kupferrohr, oder so. Keine Schläuche und die Flaschen mussten und müssen fest verbaut sein – Also war ein ganz einfacher Austausch durch Kauf einer Flasche von so um die 400 Euro nicht mehr möglich. Auch war es recht unkomfortabel, denn ein Mischbetrieb, also mal eine Tankflasche und mal eventuell eine Tauschflasche verwenden – Das ging und geht in Zukunft nur, wenn man eine zweite Flasche und ein Ducontrol benutzt.
Also wird es in Q4 2025 etwas neues geben, eine Neuauflage und die Details sind bereits bekannt. Was kommt höchstwahrscheinlich?
- Die Flaschen müssen dann ENTNEHMBAR sein. Das bedeutet zwei markante Änderungen:
- Die festen Verschraubbänder bestehender Tankanlagen müssen gegen Standardbänder mit Zurrschnalle oder sowas ersetzt werden.
- Der feste Anschluss muss wieder einem Schlauch weichen und zwar mit einer Sicherheits-Schnellkupplung, die von der Prüfstelle zu verblomben ist. ein Rückschlagventil muss integriert sein, um eine Flasche unter Druck mit offenem Ventil entfernen zu können.
- Es darf KEINE Innenbetankung mehr stattfinden und die Flaschen sind ja nicht entnehmbar, die die Schnellkupplungen verblombt sind und die Prüfung nach Siegelbruch hinfällig ist. Das bedeutet im Klartext, dass über Karosseriearbeiten ein Außentankanschluss zu installieren ist!
- Es wird KEINERLEI BESTANDSSCHUTZ geben, die Änderungen sind durchzuführen, um auch die für Tankanlagen nunmehr vorgeschriebene, 2 Jährige Prüfung zu bestehen.
Das ist schonmal für alle Kunden ein relativer Hammer! Denn wo einst ohne Probleme durch Tausch der ja mittlerweile als eigensicher geltenden Flaschen eine einfache Umrüstung sehr lukrativ möglich war, findet nun eine regelrechte Kehrtwende nach nur wenigen Monaten statt, in der die ALTE NORM gültig war und ja noch ist!
Die Begründungen muss jeder für sich selbst als legitim oder abkassierend klassifizieren – Meine Meinung hier:
- Herausnehmbare Flaschen in Gefahrensituationen.
Meiner Meinung nach absolut naiv. Wir können gerne den Test machen, ich schätze einen Schrottcamper lässt sich finden: Wir installieren hinten nach neuer Vorschrift eine Gastankflasche und kippen Benzin in die Dinette und zünden es an. Die Herren, die diese Forderung aufgestellt haben müssen dann aus 100m an diesen Teilbrand heranlaufen und haben die Aufgabe, die Gastankflasche aus den Gaskasten zu entfernen… Wetten, die drücken sich?! Klingt also gut, ist aber BULLSHIT, da das Risiko nur selten eingegangen werden wird. Natürlich lohnt es sich, wenn genug Zeit ist – Aber dann wird eher der Feuerlöscher zum Einsatz kommen, denn dann wird es ein kleiner Brand sein, den man auch löschen KÖNNTE – Könnte, denn hingegen ist das Mitführen eines geeigneten, min. 2kg Feuerlöschers ja nicht vorgeschrieben… komisch, was? - Keine Innenbetankung…
… und natürlich keine Entnahme, also rausnehmen und betanken, was eigentlich für mich die beste Option gewesen wäre! Aber man traut wohl den Sicherheitskupplungen nicht, die sogar verplombt werden müssen. Was bei Tauschflaschen, dessen Inhalt und Aufbau absolut gleiches Gefahrenpotential aufweisen – Da sieht man ja ein, dass die Praxis zeigt, dass der Tausch von Jedermann sicher durchzuführen ist. Also gibt es einen anderen Grund und der liegt auf der Hand und darum BREAK…
Der Grund, warum man darauf besteht, dass im Gegensatz zu den absolut gleichgefährdenden Tauschflaschen nicht einfach dieselbe Verbindungstechnologie zum Einsatz kommt, ist ein Hauptkritikpunkt der neuen Regelung. Es besteht auch die Gefahr, dass sich Gerichte noch um Einsprüche kümmern müssen. Aber langsam: Worum geht es überhaupt?
Es gibt einen Lobbyverband der „Flüssiggasenden“. Dieser besteht aus dem Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW). Das sind also Vertreter der Verkäufer von Flüssiggas, um es zu vereinfachen. Diese denken sich dann eine Regelung aus, die sie als Richtlinie vorschlagen und der Gesetzgeber integriert diese Richtlinie durch exakte Benennung nach einer Frist, die gerade abläuft bis Ende 2025, in der man Anmerkungen einbringen kann, in die StraßenverkehrsZulasungsOrdnung StVZO.
Ich stimme der Kontroverse hier absolut zu: Ich sehe es immer Kritisch an, wenn immerhin mit sehr guten Privilegien ausgestattete Behörden (aber im Privaten durchaus auch Manager und Top-Manager!) sich irgendwelche „Berater“ oder „Verbände“ ins Haus holen müssen, um Richtlinien zu erarbeiten. Eigentlich sollten Manager und Beamte in den Ministerien nicht nur das passende Parteibuch besitzen, oder das passende Netzwerk, sondern darüber hinaus stets auch die notwendige Expertise, um Richtlinien selbst zu erarbeiten oder zumindest zu erkennen, wo ein Verband nette Regelungen zur Maximierung der eigenen Renditen einbringen könnte.
Hauptkritik an den Verbänden mit Richtlinienkompetenz
Worum handelt es sich beim Vorwurf der Selbstbedienung im konkreten Fall? Nun: Für den Verbraucher haben Tankflaschen einen immensen Vorteil – Wir können sie NACHTANKEN. Meistens wollen wir ja sicherheitshalber mit vollem Tank unterwegs sein:
Dies führt sehr, sehr häufig dazu, dass wir Tauschflaschen mit mal weniger, oft mehr Gas zurückgeben. Dieses Gas wird ja nicht entleert, wenn die Tauschflasche noch TÜV hat, was sie 10 Jahre lang hat. Nein: Der renditeorientierte Füllbetrieb freut sich: Wer vorsichtshalber seine noch 30% gefüllte Flasche tauscht, um mit 100% zu starten, der gibt Gas zurück und muss dennoch 100% für das neue Gas bezahlen und dieser Preis stieg in letzter Zeit auch, sagen wir mal: Nicht ganz nachvollziehbar. Klar: Russisches Gas fehlt… der Krieg ist ja an allem Schuld, was im Prinzip nicht unkorrekt ist, aber der Umfang ist halt zu betrachten! Wie dem auch sei: Super ist für die professionellen Befüller, wenn sie 100% für eine neue Füllung immer kassieren und selbst für so eine Füllung nur 70… oder eventuell gar nur 50% einbringen müssen. Kurzum:
- 100% werden kassiert
- Restfüllungen werden nicht gegengerechnet
- Restfüllungen werden als Gewinn genutzt: Bei einer 30% Restfüllung sind nur 70% aufzufüllen um 100% zu kassieren, was einen Gewinn von 30%, also der Restfüllung ausmacht.
Wenn wir jetzt alle auf TANKSYSTEME umsteigen, dann entfällt dieser Gewinn durch Füllreste, denn die Flasche bleibt stets bei uns und wir tanken ja selber!
Das ganze geht noch weiter: Die Baubranche nutzt auch im großen Maßstab die Tauschflaschen. Vom Dachdecker, der Schweißbahnen aufbringt, bis hin zum Klempner, der seine Rohre ja teilweise noch lötet und nicht nur quetscht. Oder der KFZ Betrieb, der Verrohrungen erwärmen muss, um sie zu lösen und so weiter… bis hin zu den zahlreichen Hobbygrillern und professionellen Food-Stände. Was wäre, wenn man auch dort mobil die Tankflasche einsetzen würde? Genau: Es schwindet der Gewinn durch Restmengen bei Rückgabe.
Um den Gewinn zu erhalten, musste man zwei dinge schaffen: Den Einbau generell mal verteuern: Früher hat man sich eine Flasche gekauft und gut. Kostet halt so 300..500€. Wenn Ende 2025 und ohne Bestandsschutz die neue Regelung eintritt, dann sind Karosseriearbeiten notwendig! Was bedeutet Löcher in Fahrzeuge zu knabbern, die gerne weit über 100.000€ kosten. Was dann mit der Garantie der Hersteller ist? Dichtigkeitsgarantie etwa… Hmmm?! Offen! Nicht offen sind die Kosten, die nun auf uns zukommen. Für eine Anlage nach der drohenden Norm werden gut un gerne 1500€ fällig. Da kann man seine Tauschflaschen aber sehr, sehr oft für tauschen, denn die Umrüstsumme hat sich mal eben verdreifacht und wie gesagt: Es gibt keinen wirklich belastbaren Grund dafür! Denn wenn jeder eine Tauschflasche austauschen kann… warum sollte eine Tankflasche gefährlicher sein? Der Inhalt ist ja nicht gefährlicher, die Flasche sogar noch sicherer?
So sind die Punkte FESTVERBAU und Selbsttankverbot (das besteht jetzt schon in Deutschland! Lose Flaschen an LPG-Tankstellen darfst Du bereits nicht mehr alleine betanken sagte mir ein Betreiber!) -> ERGO: Es sollen GEWINNE GESICHERT werden und dank Richtlinienkompetenz eines Lobbyverbandes… das ist schon bemerkenswert, aber sehr, sehr oft der Fall: Es geht hier um die im März 2025 aufkommende Diskussion über die Einflussnahme von NGOs auf Politik und auch auf Gesetze. Aber das führt jetzt echt zu weit, soll nur mal zum Nachdenken anregen, wenn man schnell alles unter „Verschwörungsgeschwurbel“ abtut – Hier sehen wir, wie sehr konkret so etwas funktioniert und uns als Benutzer massiv benachteiligt und ich wünsche mir hier eine Debatte, um zu klären, wie belastbar am Ende die Gründe für eine neue Regulierung ist – Die aber… und jetzt versöhnlich:
Fazit neue Regulierung Gastankflasche
Mein Fazit fällt nicht nur negativ aus. Das Beibehalten von der serienmäßigen, also für Tauschflaschen vorgesehenen Infrastruktur (Mono-Duocontrol und Schläuche wie Befestigungen) ist schon mal eine Verbesserung. Danke dafür! Die unsägliche Schnellkupplung aber, die auch noch verblombt werden muss und so die Flasche im Fahrzeug verbleiben muss – Echt jetzt? Dann noch der Grund, es sei eine „Innenbetankung“ zu gefährlich. Äh: Der Gaskasten ist zwangsbelüftet mit einem ziemlich großen Löchli und beim Betanken stünde die fette, dicke große Klappe weit offen… der Kasten ist zudem gegen den Innenraum abgedichtet. Beim Kastenwagen stünde dann sogar die Hecktür offen. Also: Wo soll die Gefahr genau sein? Am „hakeligen“ Zugang des Rüssels? Ähh… auch der ist so konzipiert, dass nur eine korrekt geschlossene Verbindung einen Gasfluss erlaubt, also Betankung startet nur, wenn alles korrekt verbunden ist. Wo soll das Problem sein? Auch eine Entnahme der Flasche: Wir tun dies etliche Male im Jahr mit den Tauschflaschen! Was soll gefährlich sein eine Flasche auf den Boden zu stellen und zu außerhalb zu betanken? Wie es übrigens die Camper in allen anderen Ländern machen.
Da gibt es etwas Erklärungsbedarf und wir dürfen uns halt nicht darauf einlassen, dass Firmenverbände „Wünsch Dir Was“ spielen. Sobald Richtlinien mehr sind, als bloße Ratschläge, nämlich zur Pflicht werden, dann müssen diese Pflichten als Eingriffe in die Freiheitsgrade von Benutzerhandeln auch hart begründet sein und nicht so ein Pille-Palle-Kram. Also: Kann sein, dass es notwendig ist – Aber dann bitte auch ernsthaft und tiefer gelegt begründen. Da haben wir als Bürger, die mit neuen Verpflichtungen konfrontiert werden ein Recht drauf.