Waffenrecht: Wozu Beweise, wenn ein Verdacht genügt?
Das Innenministerium verschärft erneut das Waffenrecht und will so auf die steigende Gewalt in Deutschland reagieren. Hier herausgepickt habe ich aber eine neue Regelung, die ein weiteres Grundrecht für Legalwaffenbesitzer (Sportschützen, Jäger) außer Kraft setzt und wenn Du wissen willst, worum es geht: Lies weiter!
Folgendes soll beschlossen werden:
(QUELLE: Bundesregierung will Waffenrecht verschärfen – auch für Jäger | PIRSCH)
Wie liest ein unbedarfter Bürger diesen Punkt?
Nun: Der Unbedarfte Bürger, der ja über 90% der Wähler ausmacht, liest diesen Absatz wie folgt:
„Endlich tut die Regierung etwas gegen die Bewaffnung von Terroristen! Wurde auch Zeit! Endlich reagiert man auf die ganzen Gefahren von diesen Reichsbürgern und so, die sich heute ganz legal Waffen anschaffen können und morgen uns alle ermorden wollen!“
Wie lese ich diesen Punkt?
Nun, was Frau Faeser da vor hat zieht sich wie ein Roter Faden durch ihre gesamte, zweifelhafte Karriere als Innenministerin (Respektive geht es um das Team, welches um Faeser agiert und Verantwortlich ist): Es handelt sich um einen Verfassungsrechtlichen Affront! Warum erkläre ich jetzt:
- Es genügt fortan der bloße Verdacht, um eine Person für ungeeignet zu erklären eine Waffe besitzen zu dürfen. Bislang hieß der Wortlaut: „Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung begründen…“ – Fortan genügt ein Verdacht. Die Frage ist: Wer ist denn „verdächtig“ und wer erklärt ihn dazu? Zur Info: Für jemanden, der extrem weit links steht, sind auch Menschen der Mitte „rechtsextrem“ und wenn der auf Basis eines Bauchgefühls „Verdacht schöpft“, hat er die Macht ein Hobby zu versagen ohne es begründen zu müssen! Klingt so, als würde es natürlich anders gemeint sein, aber nein: So steht es nunmal im Entwurf und dies verstößt gegen mehrere Grundrechte und auch Menschenreche:
- Jeder Mensch gilt als unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist. Darum mussten bisher „TATSACHEN“ Bedenken gegen die Eignung BEGRÜNDEN. Heute genügt dann also der Verdacht einer Person ohne jegliche Begründungspflicht.
- Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit: Eine Person kann durch ihren VERDACHT ohne jegliche Begründung das Recht auf freie Entfaltung eines anderen einschränken. Der Nasenfaktor hält Einzug in die Rechtsprechung um das Waffenrecht – Nicht das erste Mal!
- Wer definiert eigentlich, was ein Extremist ist? Wenn der übrigens dem SPD-Innenministerium unterstellte Verfassungsschutz eine Partei für „gesichert Rechtsextrem“ hält, so sind deren Mitglieder Extremisten. Wer in Thüringen, wo die lokale AfD vom örtlichen Verfassungsschutz aufgrund Höckes Aussagen als „gesichert Rechtsextrem“ eingestuft wird – Wenn Du dort Mitglied einer Partei bist, die jüngst bei Wahlen die Mehrheit geholt hat, die nicht verboten ist…. na ja: Du kannst gerne Politiker bei dieser Partei sein, wirst aber keine Waffe erhalten. Übrigens auch nicht für das seltene Bedürfnis „Schutz“, welches ja vor allem bei bedrohten Politikern durchaus noch gewährt wird: Während also so manch Grüner Politiker, oder Politiker des BSW mit nicht minder extremen Positionen wie die AfD (nur eben linksextrem) bei massiver persönlicher Bedrohung eine Waffe beantragen können und zahlreiche Politiker dies auch haben (!), so ist kein AfD Politiker aus Thüringen geeignet eine Waffe zu besitzen. Das freut eine kleine Klientel bei den Grünen und der SPD, aber nochmal: Der Verfassungsschutz ist nicht selbstständig, es untersteht dem jeweiligen Innenministerien! Es ist also offen, was man so gemeinhin als „extrem“ tituliert. Einige Politiker klagen gegen Kritik, auch gegen Satire, Kunstfreiheit und sogar Pressefreiheit – Wobei Frau Faeser hier einen deutlichen Bremser erhalten hat vom OVG – Der Kern: Sie nennen Kritik mal eben „Extremistisch“, vor allem wenn eigene Fehler schonungslos in Szene gesetzt werden. Dies ist, es hängen hunderte Klagen gegen Kritiker seitens Politiker, bereits heute USUS und oft genug wird dem „Extremismusvorwurf“ gefolgt. Man ist überempfindlich, was eine klare Abgrenzung zwischen absolut legitimer „rechter“ Position angeht und dem „Rechtsextremismus“. Oft wird einfach alles, was patriotisch ist oder schlichtweg die eigene, meist linksextreme Position anprangert als „Rechts“ subsummiert und als „Rechtsextrem“ tituliert, ein Narrativ, welches greift und völlig auf dem Boden unserer Verfassung stehenden Patrioten zu einer negativen Eignungsbeurteilung verhelfen könnte!
- Vorläufige Sicherstellung bedeutet Enteignung auf Jahre. Nicht selten sind die Waffen während dieser Zeit nicht gepflegt und oft werden sie nach Jahren einfach verschrottet. Wenn dann ein inzwischen langwieriges Verfahren rechtens entscheidet: „Ein Bauchgefühl genügt nicht, um jemanden die Eignung zum Besitz einer Waffe abzusprechen!“ – Dann hat der Sportler nicht mit seiner Waffe trainiert, was seine sportliche Karriere quasi beendet. Darüber hinaus ist es wahrscheinlich, dass die Waffe quasi nicht mehr existiert. Sportwaffen sind empfindlich und auf eine Person hin optimiert und extrem teuer! Konkurrenzfähige Revolver kosten heute mindestens 2000€ und Pistolen fangen so ab 4000€ an. Wer mehrere Disziplinen schießt, der hat mehrere davon, optimiert zudem auf die jeweilige Disziplin und Deutsche Schützen spielen auf internationalen Wettbewerben trotz ihrer immensen Nachteile dank Deutschen Waffenrecht immer noch eine Rolle und vorne mit. Dies wird sich ändern, denn wir Sportschützen und Jäger sind es, die massive Kritik äußern und die ist unerwünscht und könnte zum „Extremismus“ erklärt werden, wenn man andere Auffassung über unsere Verfassung hat, als z.B. eine Nancy Faeser als Innenministerin, die die Deutungshoheit über den Begriff „Extremismus“ per Dekret hat!
Kurzfassung und Meinung
Es genügt demnächst der bloße „Verdacht“ darauf, dass Du „Extremistisch sein könntest“, um erstmal Deine Waffen einzuziehen oder Dir erst gar keine Erlaubnis für eine Waffe auszustellen. Wo früher noch eine „Tatsache die Annahme begründen musste, dass jemand Extremist ist…“ wird es in Zukunft willkürlich, da die Person auf dem Amt dir keinerlei Begründung mehr liefern muss! Der bloße Verdacht genügt, der nicht begründet sein muss. Auch die Definition, wer oder was „Extremistisch“ ist, bleibt offen: Für jemanden, wie Habeck, dessen grüne DNA z.B. Atomkraft massiv ablehnt, ist jemand der nachdrücklich und hart argumentierende für den Wiedereinstieg in die Atomkraft eintritt, ein Extremist! Für andere, wie Frau Faser, sind die brutalen Schläger des Schwarzen Blocks der Antifa kein Problem: Sie schreibt für Antifa Propagandablätter Gastbeiträge (Quelle: Nancy Faeser: Streit im Ausschuss über »Antifa«-Gastbeitrag – DER SPIEGEL) und sie geht gegen Kunstfreiheit, Satire und sogar die Pressefreiheit vor, indem sie polititische Konterpositionen als „extrem“ deklariert, dann Verbote anstrebt und diese durchzieht, bis die eklatantesten dann vom Verfassungsgericht oder OLG gekippt werden.
Wer morgen also meint: „Ich muss leider kritisieren, dass diese Regierung ein Maximum an Unfähigkeit besitzt den Herausforderungen dieses Landes auch nur Folgen zu können…“ Der könnte als Extremist gelten und dabei ist eine Behörde, der Verfassungsschutz, nützlich, dessen Leitung nicht gewählt wird, sondern von der amtierenden Regierung gewählt. Der eher rechtskonservativer „Georg Maßen“ wurde also kurzerhand gegen eine Person ausgetauscht, die qualitativ deutlich unter ihm rangiert, aber dafür handzahm den Narrativen der Regierung folgt. Eine Bestrebung, den Verfassungsschutz, der definiert, was in Deutschland „gesichert extremistisch“ ist, unabhängig zu machen und nur noch der Verfassung gegenüber, also dem Verfassungsgericht, verantwortlich zu sein – Natürlich fehlen solche demokratierettenden Bestrebungen vollständig. Was bei einem Innenministerium, das in nie zuvor gekanntem Maße Willkür gesetzlich implantiert und Freiheiten im Eiltempo abschafft und sogar gegen die Pressefreiheit agiert, so viele Verfassungsrechtliche Dämpfer höchstrichterlicher Stelle bekam und deren Vorsteherin, Frau Faeser einfach am Stuhl klebt und ums Verrecken auf vom völlig apathischen Bundeskanzler nicht entlassen wird… die Frau dreht absolut frei und wird wohl noch für manch weiteren „Aha?!“ – Effekt sorgen. Nicht nur im Waffenrecht!
Übrigens scheren sich weder umsturzbereite Gruppierungen, wie die Reichsbürger, um Deutsches Recht. Es ist absurd anzunehmen, dass eine Gruppe, die sogar eigene „Kaiserreichausweise“ und „Staatsgebiete“ hervorbringt auf das Deutsche Recht und dessen Einhaltung Wert legt. Sollte einleuchten. Auch Terroristen haben ihre Nachschubwege und einen Plan. Momentan bietet es sich an in Nadelstichen, besser: Messerstichen zu terrorisieren. Aber auch Bomben und Waffen befinden sich MASSENHAFT im Besitz dieser Gruppen! Es kann sein, dass sie mit unterschwelligen Mortalitäten wie Einzelattacken lediglich von etwas größerem, geplanten ablenken wollen. In Israel hätte man auch nie gedacht, dass ein so dermaßen Koordinierter Schlag der Hamas so hart und unmenschlich die ganze Region erneut in ein einziges Massaker verwandelt, bei dem mittlerweile tausende getötet und ermordet wurden. Hier sind die Ermittler und Analysten des Verfassungsschutzes, BND und auch MAD gefragt – Ja, auch die Militärs, denn auch terroristische, asymmetrische Kriege, die indirekt durch Terror geführt werden müssen im Fokus bleiben. Wenn eine Regierung aber Pillepalle-Opis als die größte Gefahr darstellt und am Ende in Gesetzen rechtsstaatliche Grundsätze negiert, auf dass nunmehr „Verdächtige“ an Grundrechten einbüßen, so ist dies durchaus eine schrillende Alarmglocke und ein Bundeskanzler sollte in der Lage sein dies zu erkennen und die Notbremse zu ziehen! Tut er aber nicht. Auch unser Bundespräsident lamentiert in Predigten, verweigert aber womöglich nicht seine Unterschrift als letztmögliche Instanz gegen so ein Gesetz – Der Zweck, sehr verehrte Damen und Herren: Der vermeintliche Gute Zweck heiligt nicht die Mittel! Hier wird Willkür und Unrecht als eine Art Notstandsgesetz implementiert: Das Bauchgefühl eines Verdachts darf keine Rolle spielen bei der Abwägung staatlicher Gewalt, sondern lediglich Fakten.